POL-NOM: Führen eines Kleinkraftrades unter Drogeneinfluss und ohne erforderliche Fahrerlaubnis

10.04.2016 – 12:29

Bad Gandersheim (ots) - Bad Gandersheim, Neue Straße am Sa. den 09.04.16, 21.00 Uhr. Der 17 j. Beschuldigte aus einem Einbecker Ortsteil führte seinen Roller nur mit einer nicht gültigen Mofa-Prüfbescheinigung. Durch Manipulation wurde eine geschwindigkeitserhöhende Leistungssteigerung erreicht. Das Fzg. wurde führerscheinpflichtig. Beim Beschuldigen wurde weiterhin Drogenkonsum festgestellt. Gesondert wird ein Strafverfarhen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. / SEM.

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Quelle: news aktuell / dpa