BPOL-PW: Erfolgreiches Wochenende für die Bundespolizei

11.04.2016 – 14:47

Pasewalk/ Pomellen (ots) - Am vergangenen Wochenende konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion in Pasewalk auf der BAB 11 zwei Festnahmen vollziehen und zwei Straftaten zur Anzeige bringen,

Bereits am 08.04.16 wurde ein 33-jähriger polnischer Beifahrer eines polnischen Kfz fahndungsmäßig überprüft. Gegen den Reisenden aus Wielen (Polen) lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Er hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1173,50 Euro zu entrichten. Da er die die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er durch die Beamten für 55 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Ein 30-Jähriger dagegen entging dem Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Seine fahndungsmäßige Überprüfung in den heutigen Morgenstunden ergab eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Göttingen wegen Diebstahls. Der Reisende aus Czluchow (Polen) bezahlte die Geldstrafe in Höhe von 370 Euro und konnte im Anschluss die Dienststelle verlassen.

Am 10.04.16 wurde der polnische Fahrer eines BMW mit deutschen Kennzeichen in den Nachtstunden durch die Beamten angehalten und kontrolliert. Der Szczeciner war in Richtung Polen unterwegs. Bei der Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass sich an den Kennzeichentafeln die Zulassungsplaketten von Mecklenburg-Vorpommern, Stadt Neubrandenburg befanden. Eine Überprüfung ergab aber dann, dass das Kfz stillgelegt ist. Folgerichtig muss der Fahrzeugführer sich jetzt wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Kennzeichenmissbrauchs und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz strafrechtlich verantworten. Die Kennzeichentafeln wurden sichergestellt. Im Kofferraum des Kfz fanden die Beamten diverse IKEA-Waren. Für die Bettwäsche, LED-Beleuchtung, dem Besteck und den Duftkerzen in einem Wert von 500 Euro konnten der Fahrer und sein 33-jähriger polnischer Mitfahrer keinen Eigentumsnachweis vorlegen. Die Männer gaben an, diese käuflich von einer dritten Person erworben zu haben. Es besteht der Verdacht, dass diese Waren aus Diebstahlshandlungen stammen, deshalb wurden sie durch die Bundespolizisten sichergestellt. Beide wurden wegen des Verdachts der Hehlerei angezeigt. Die weiteren Ermittlungen führt zuständigkeitshalber die Landespolizei.

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Quelle: news aktuell / dpa