Landkreis Osterholz (ots) -
Verstöße durch Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen - Polizei Osterholz setzt auf Fortsetzung der Kontrollen Landkreis Osterholz. Allein in den vergangenen zwei Wochen hat die Polizei im Landkreis Osterholz acht Anzeigen gegen Fahrer von landwirtschaftlichen Fahrzeugen einleiten müssen. Diese waren nämlich im öffentlichen Verkehr unterwegs, obwohl sie die Auflaufbremse ihrer Anhänger eigenhändig außer Betrieb gesetzt hatten. Das ist natürlich sinnvoll beim Rangieren und ermöglicht das Rückwärtsfahren. Beim Befahren öffentlicher Straßen ist dies jedoch gefährlich. Die Polizeibeamten bitten daher ausdrücklich darum, die Bremsen bei der normalen Fahrt wieder zu aktivieren. Dies ist nur ein sehr geringer Aufwand für den Landwirt, aber ein großer Beitrag für die Verkehrssicherheit. Außerdem erspart das den Fahrern Bußgelder in Höhe von 135 Euro zuzüglich Gebühren und Punkten in Flensburg. Ein weiteres Phänomen, das die Kontrolleure derzeit vermehrt feststellen, ist die mangelnde Kennzeichnung zulassungsfreier Anhänger. Nur bei Anbringung eines 25 km/h Schildes und eines Wiederholungskennzeichens einer zugelassenen Zugmaschine des Betriebes ist ein Anhänger zulassungsfrei. Ist dies nicht der Fall, gibt es für die Polizisten keinen Entscheidungsspielraum mehr und sie müssen ein Strafverfahren gegen den Fahrer einleiten. Und sollte es danach "nur" bei einem Bußgeld von 70 Euro zuzüglich Gebühren und Punkten in der Verkehrssünderdatei bleiben, steht dies doch in einem Verhältnis zu den einmalig geringen Kosten für die korrekte Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge. Das Polizeikommissariat Osterholz kündigt die Fortsetzung der Kontrollen an.
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Quelle: news aktuell / dpa