Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 14. April 2016
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Lindau und Lindenberg sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.<br />
Pkw-Fahrer unter Drogeneinfluss
LINDENBERG. In der Nacht auf Donnerstag wurde ein 23-jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein Drogenvortest verlief positiv auf die Einnahme von Cannabis. Bei dem Mann wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt unterbunden.
(PI Lindenberg)
Alkoholisiert am Steuer
LINDAU. Eine 66-jährige Autofahrerin wurde gestern gegen 23.40 Uhr von der Lindauer Polizei auf der Insel kontrolliert. Da bei ihr ein Alkoholwert von über 0,6 Promille festgestellt wurde, wird sie nun einem Bußgeldverfahren entgegen sehen. Sie erwartet ein mindestens einmonatiges Fahrverbot, mindestens 500 Euro Geldbuße und einen Eintrag ins Fahreignungsregister.
(PP Schwaben Süd/West)
Fußgängerin von Fahrzeugerfasst
LINDAU. Gegen 15.20 Uhr befuhr gestern ein 84-jähriger Autofahrer in der Tiefgarage des Lindauparks in Richtung Ausfahrt. Aus noch unklarer Ursache übersah er dabei eine 90-jährige Fußgängerin auf dem Fußgängerüberweg und erfasste diese. Die Rentnerin stürzte daraufhin und musste vom Rettungsdienst mit Verdacht auf eine Beckenfraktur ins Krankenhaus eingeliefert werden.
(PP Schwaben Süd/West)
Notruf missbraucht
LINDAU. Insgesamt achtmal wählte ein 33-Jähriger heute Morgen in der Zeit zwischen 5 und 6 Uhr die Notrufnummer 112. In den Telefonaten mit der Integrierten Leitstelle Allgäu gab er an, nicht zu wissen wie er nach Hause kommen könnte, und wo er sich überhaupt befinde. Daneben belegte er den „Notrufer“ mit diversen Beschimpfungen. Als die Leitstelle die Lindauer Polizei verständigte, konnten die Beamten den Anrufer im Bereich Schachen ausfindig machen. In der Folge stellte sich heraus, dass sich der mit über 2,1 Promille deutlich Alkoholisierte die Kosten für ein Taxi sparen wollte, und hoffte, durch den Rettungsdienst nach Hause gebracht zu werden. Dieser Wunsch wurde ihm nicht erfüllt, stattdessen erwartet ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Missbrauch von Notrufen. Seine Anrufe waren nicht ungefährlich, da in dieser Zeit die Notrufleitung für mögliche tatsächlich in Not befindliche Personen belegt gewesen war.
(PP Schwaben Süd/West)
Quelle: Bayerische Polizei