Hamburg (ots) - Am Wochenende konnte die Bundespolizei am Flughafen Hamburg gleich zwei Haftbefehle vollstrecken.
Freitagabend erschien gegen 20:00 Uhr ein 41-jähriger libanesischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Bundespolizisten, die seinen Reisepass im polizeilichen Fahndungssystem abfragten, stellten fest, dass der Mann zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Lübeck ausgeschrieben war. Der Libanese war durch das Amtsgericht Reinbek im Herbst 2015 zu einer Strafe von 120 Tagessätzen a 120,00 Euro verurteilt worden. Der Vorwurf lautete: Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen. Da der 41-Jährige die offene Geldstrafe von 3600,00 Euro unmittelbar bezahlen konnte, durfte er seine Reise im Anschluss fortsetzen. Die Haft von 120 Tagen blieb ihm damit erspart.
Einen Tag später erschien eine 58-jährige Portugiesin aus London zur Einreiskontrolle bei der Bundespolizei am Flughafen Hamburg. Die Frau war von der Staatsanwaltschaft Passau zur Festnahme ausgeschrieben. Die Portugiesin war durch das Amtsgericht Passau wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 2 Jahren und 8 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die 58-Jährige wurde noch am Samstag in eine Untersuchungshaftanstalt eingeliefert, um die Restfreiheitsstrafe von 325 Tagen zu verbüßen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Quelle: news aktuell / dpa