Pasewalk (ots) - Am Samstag (16. April 2016) hat die Bundespolizeiinspektion Pasewalk gleich drei Strafvollstreckungshaftbefehle auf der BAB 11 und der B 104 vollstrecken können.
Den Anfang machte ein polnischer Staatsangehöriger. Der 29-Jährige war am Samstag mit seinen drei Begleitern auf dem Rückweg von der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg. Dort hatte er gerade einen Bekannten abgeholt, der zuvor aus der Haft entlassen worden war. Bei der Kontrolle auf der B 104 in der Ortschaft Polzow stellten die Beamten dann fest, dass gegen die Person ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen eines gemeinschaftlich begangenen Diebstahls aus dem Mai 2015 bestand. Der Stettiner wurde verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg verbracht, wo er jetzt sechs Monate Freiheitsstrafe verbüßen wird.
Noch am gleichen Tag wurden zwei weitere polnische Staatsangehörige wegen bestehender Strafvollstreckungshaftbefehle durch die Bundespolizisten auf der BAB 11 verhaftet.
Gegen einen 29-Jährigen aus der Ortschaft Wodnica bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Trunkenheit im Verkehr. Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro zahlen und im Anschluss die Dienststelle anschließend wieder verlassen.
Anders erging es einem 21-jährigen Mann aus Slupsk. Er konnte die 450 Euro Geldstrafe auf Grund eines Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Stralsund wegen des Missbrauchs von Notrufen nicht vor Ort begleichen. Auch er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg verbracht, wo er in den nächsten 30 Tagen seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen wird.
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Quelle: news aktuell / dpa