BPOLI LUD: Zwei Namen weniger auf der Fahndungsliste

21.04.2016 – 11:21

Görlitz (ots) - Nach Festnahmen durch die Bundespolizei stehen nun seit gestern zwei Namen weniger auf der Fahndungsliste.

Das erste Mal klickten kurz nach Mitternacht die Handfesseln. Dabei wurde ein 29-jähriger polnischer Staatsangehöriger auf der Autobahn bei Ludwigsdorf festgenommen. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ravensburg vor. Dieser war ausgestellt worden, nachdem das Amtsgericht Ravensburg wegen Bedrohung eine Geldstrafe angeordnet hatte. Der Verurteilte kam seiner Zahlungspflicht i. H. v. 373,50 Euro schließlich nach und reiste im Anschluss weiter.

Weniger Glück hatte später sein 42-jähriger Landsmann. Er war am Morgen in der Görlitzer Bahnhofstraße angetroffen worden. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz seinen Namen per Haftbefehl auf die Fahndungsliste gesetzt hatte. Dem Haftbefehl lag ein Urteil des Amtsgerichts Görlitz in Verbindung mit einem Urteil des Landgerichts Bautzen wegen Körperverletzung zugrunde. Demnach hat der Festgenommene eine elfmonatige Freiheitsstrafe zu verbüßen. Noch am Vormittag trat er seine Haft an.

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Quelle: news aktuell / dpa