Leer (Ostfriesland) (ots) - Bahnhof; Ein aggressives Duo im Alter von 15 und 19 Jahren hat am späten Sonntagabend - kurz vor Mitternacht - eine Streife der Bundespolizei im Bahnhof Leer attackiert. Ein Beamter wurde durch den Vorfall verletzt. Die augenscheinlich minderjährige 15-jährige Jugendliche und ihr 19-jähriger Freund waren zuvor durch Bundespolizisten im Bahnhof kontrolliert worden. Das aus Papenburg stammende Pärchen reagierte sofort aggressiv, mitgeführtes Gepäck wurde vor die Füße der eingesetzten Beamten geworfen. In dem Gepäck konnten geringe Mengen Marihuana aufgefunden werden. Während der polizeilichen Maßnahmen mussten die Beamten immer wieder zahlreiche Bedrohungen und Beleidigungen aus dem umfangreichen Repertoire des Pärchen zur Kenntnis nehmen. Während der Durchsuchung des 19-Jährigen in einer Räumlichkeit des Bahnhofes versuchte die 15-Jährige immer wieder - durch "Anspringen" eines Beamten - die polizeilichen Maßnahmen zu stören. Zwischenzeitlich hinzugezogene Beamte der Polizei Leer unterstützten daraufhin die Bundespolizisten im Bahnhof Leer. Nach Abschluss der Durchsuchung wurde dem 19-Jährigen die Weitereise gestattet. Ab diesem Zeitpunkt reagierte der lautstarke 19-Jährige nach dem Motto "Gute Freunde darf niemand trennen" äußerst aggressiv. Durch Drohgebärden und Einnehmen einer entsprechenden Boxerhaltung versuchte der Mann die Beamten zu beeindrucken. Auch die Androhung einer zwangsweisen Durchsetzung eines Platzverweises konnte den 19-Jährigen nicht davon abhalten, sich im weiteren Verlauf massiv gegen die polizeilichen Maßnahmen zu wehren. Selbst nachdem der junge Mann gefesselt worden war, beruhigte er sich zunächst überhaupt nicht. Zwischenzeitlich hatte die 15-jährige zudem versucht, ihren Freund zu unterstützen und die Beamten angegriffen. Die junge Frau wurde noch in der Nacht von ihrem Vater von der Wache der PI Leer/Emden abgeholt. Der 19-Jährige konnte auch wenig später weiterreisen. Der verletzte Beamte der Bundespolizei erlitt Schürfwunden an einer Hand, weiterhin schmerzten ein Knie sowie ein Schienbein. Er verblieb dienstfähig. Beide Personen erwarten nun umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen u.a. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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Quelle: news aktuell / dpa