Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz PRESSATH. Nach einer Wohnungsdurchsuchung, bei der Einsatzkräfte Betäubungsmittel fanden, wurde gestern gegen einen 20-jährigen Mann Haftbefehl erlassen.

Am 01.05.2016, gegen 00.45 Uhr, wurde eine Streife der Polizeiinspektion Eschenbach wegen eines Körperverletzungsdeliktes nach Grafenwöhr gerufen. Nachdem der Streit geschlichtet war, wandte sich ein Zeuge an die Beamten und teilte diesen mit, dass er gerade einen Mann beobachtet habe, der einen kleinen Gegenstand, verpackt in eine Frischhaltefolie, auf den Boden geworfen habe.

Nachdem der Mann identifiziert war, es handelt sich um einen 20-Jährigen, der im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wohnt, durchsuchten die Beamten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Weiden dessen Wohnung. Dort stellten sie ca. 190 Gramm Marihuana, 30 Gramm Haschisch, eine Feinwaage sowie ein Einhandmesser sicher, das griffbereit in der Wohnung lag.

Die Beamten nahmen den Mann daraufhin fest. Angaben zur Sache machte er nicht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Weiden wurde er dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Weiden vorgeführt, der Haftbefehl erließ.

Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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Veröffentl. am 02.05.2016, 17.15 Uhr

Quelle: Bayerische Polizei