Lüneburg (ots) - ++ Zeugen nach erneuten Diebesserie gesucht! ++ Fahrräder in Serie aus Schuppen geklaut ++ Videomaterial vorhanden? ++ dem Fahrradklau Grenzen setzen - Polizei gibt Tipps ++ "Fahrradpass & Speichenkommissar" ++ Tipps der Polizei zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl ++
Stadt & Landkreis Lüneburg
Nach einer erneuten Serie von Fahrraddiebstählen von Grundstücken/aus Schuppen im Bereich Lüneburg - OT. Rettmer sucht die Polizei mögliche Zeugen oder Videomaterial. Bereits in der Nacht vom 13. auf den 14.04.16 hatten Unbekannte insgesamt 17 Fahrräder im Bereich Rettmer von Grundstücken bzw. aus Schuppen gestohlen und abtransportiert.
In der Nacht vom 28. auf den 29.04.16 kam es zu einer weiteren Tatserie ebenfalls im Ortsteil Rettmer. In dieser Nacht schlugen Unbekannte abermals zu und erbeuteten insgesamt acht Fahrräder. Es entstand ein Sachschaden von mehreren hundert Euro.
In diesem Zusammenhang sucht die Polizei mögliche Zeugen bzw. Videomaterial von den Grundstücken. Zeugen bzw. Hinweisgeber setzen sich bitte mit der Polizei Lüneburg, Tel. 04131-8306-2215, bzw. 8306-2400, entgegen.
Hintergrund/Präventions-Tipps:
Keine Chance für Fahrrad-Diebe - Mit dem Frühling, wenn die Temperaturen steigen und die Räder aus Kellern und Garagen geholt werden, beginnt die Hochsaison der Fahrraddiebe. Und die sind sehr aktiv: In den vergangenen sechs Jahren registrierte die Polizei bundesweit immer mehr als 300.000 Fälle von Fahrrad-Diebstahl. Das Fahrrad vor einem Diebstahl zu schützen, ist also sinnvoll. Wichtig ist allerdings auch die Fahrrad-Daten, wie zum Beispiel die Rahmennummer, zu dokumentieren. So kann die Polizei, sollte sie das gestohlene Rad auffinden, schnell seinem rechtmäßigen Besitzer zuordnen. Zu diesem Zweck gibt es spezielle Fahrradpässe, für Smartphone-Besitzer auch als App oder auch die Möglichkeit der Online-Registrierung über den sog. "Speichenkommissar".
Das Deliktsfeld "Fahrraddiebstahl" auch im Zusammenhang mit Beschaffungskriminalität ist auch ein Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit in der Region.
Das eigene Fahrrad als gestohlen melden zu müssen ist schon schlimm genug. Wenn es dann aber womöglich aufgefunden wird und dem rechtmäßigen Besitzer nicht mehr zugeordnet werden kann, ist das doppelt ärgerlich. Um die Zahl der anonymen Fundfahrräder zu senken, setzt die Polizei seit mehreren Jahren in der Region auf einen "Kollegen im Internet", die kostenlose Online-Registrierung www.speichenkommissar.de.
Hintergrund Speichenkommissar
Auf der Homepage www.speichenkommissar.de können Fahrradeigentümer ihr Rad von zuhause aus registrieren. Nach einer kostenlosen Anmeldung können Daten wie Marke, Modell, Rahmennummer, Farbe, besondere Merkmale etc. eingespeichert werden. Selbst Fotos von Besonderheiten können hinterlegt werden. Die Registrierung beim "Speichenkommissar" kann jederzeit ergänzt oder geändert werden und bleibt natürlich nur so lange bestehen, wie Sie es möchten. Wird das Fahrrad dann einmal gestohlen, so stehen sofort alle notwendigen Daten für die Anzeigeerstattung bei der Polizei und die damit einsetzende Fahrradfahndung zur Verfügung.
Durch Ihre Registrierung ermöglichen Sie der Polizei u.a.
Ihr Rad bei Verdacht einer unbefugten Benutzung sicher zu identifizieren schnelle Rückfragen beim Besitzer bei unklaren Sachverhalten schnelle Rückgabe bei Auffinden und / oder der Sicherstellung Ihres Rades Rückschlüsse und Ermittlungsansätze bei Unfällen mit nicht ansprechbaren Opfern
Informationsmaterial zum "Speichenkommissar" erhalten Sie bei den Polizeidienststellen und auch einigen Fahrradhändlern der Landkreise. Bei Problemen helfen Ihnen die Beamten "ihrer" Polizei natürlich gerne weiter. An allen Polizeidienststellen der Landkreise können Beamtinnen und Beamte auf die Datenbanken des Speichenkommissars zugreifen. Wird ein Fahrrad aufgefunden, so werden neben dem polizeilichen Fahndungsdatenbestand auch die Speichenkommissar-Daten geprüft, um so unter Umständen ein Fahrrad dem rechtmäßigen Besitzer zuordnen zu können. Dieser muss natürlich dennoch einen Eigentumsnachweis, wie zum Beispiel eine Kaufquittung, vorlegen.
Der "Speichenkommissar" wurde ursprünglich im Kreis Herford (NRW) entwickelt und wird seit Jahren mit guten Erfolgen auch in den Nachbarkreisen der Polizeidirektion Lüneburg genutzt.
Zusätzlich Vier Tipps der Polizei, mit denen Sie sich gegen Fahrrad-Diebstahl schützen können:
1. Schließen Sie Ihr Fahrrad stets mit einer geeigneten Fahrrad-Sicherung (z.B. massive Bügel- oder Panzerkabelschlösser) an einen festen Gegenstand an - auch in Fahrradabstellräumen. 2. Füllen Sie einen/Ihren Fahrradpass sorgfältig aus und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen. Aber Vorsicht! Der Fahrradpass stellt keinen Eigentumsnachweis dar. 3. Lassen Sie Ihr Fahrrad codieren/registrieren bzw. auf andere Weise dauerhaft individuell kennzeichnen. Stichwort: "Speichenkommissar"! 4. Vergessen Sie nicht, auch einzelne Fahrradteile (Sattel, Vorder- und Hinterräder) zu sichern.
"Schon ganz einfache Mittel reichen, um Fahrräder vor Langfingern zu schützen. Ein geeignetes Schloss zum Beispiel mit dem das Rad fest angeschlossen werden kann und eine individuelle Kennzeichnung", weiß Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Das richtige Fahrradschloss Am besten eignen sich massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser. Dünne Ketten oder (Spiral-)Kabel- und Bügelschlösser mit dünnen Bügeln sind ungeeignet, da Diebe solche "Sicherungen" ohne größeren Aufwand einfach durchschneiden können. Die Schlösser sollten außerdem groß genug sein, um das Rad an einem festen Gegenstand anschließen zu können, zum Beispiel an einem Fahrradständer. Nur das Vorder- und Hinterrad zu blockieren, reicht als Schutz vor Dieben nicht aus. Diese können blockierte Räder mühelos wegtragen oder verladen. Da es keine verbindlichen Mindestanforderungen für Fahrradsicherungen gibt, sollten sich Verbraucher über Tests in einschlägigen Fachzeitschriften erkundigen, welche Schlösser ihren Zweck erfüllen. Bei Fragen können sie sich an (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen oder Fahrradfachgeschäfte wenden. Neben einem guten Schloss ist es wichtig, das Fahrrad immer an einem festen Gegenstand anzuschließen. Dies gilt insbesondere auf großen Abstellplätzen an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeiteinrichtungen, denn diese sind bei Langfingern sehr beliebt.
Die individuelle Kennzeichnung Damit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei identifizieren und seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgeben kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Voraussetzung. Viele in Deutschland verkaufte Räder haben eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle Rahmennummer. Fehlt diese, können Radbesitzer selbst oder ein Fachmann eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren.
Möglich ist auch eine Fahrradcodierung (mit Kraftfahrzeugkennzeichen, Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel, Hausnummer und Initialen). Die Codierung lässt sich anhand der amtlichen Schlüsselzahlen von Fundämtern und Polizeidienststellen leicht entschlüsseln. Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers. Wo Fahrradbesitzer ihr Rad codieren lassen können, erfahren sie im Fachhandel.
Der Fahrradpass Alle wichtigen Informationen zum Fahrrad, zum Beispiel Rahmennummer, Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto, sollten in einem Fahrradpass notiert und sicher aufbewahrt werden. Viele Händler stellen beim Fahrradkauf einen herstellerseitigen oder polizeilichen Fahrradpass aus. Käufer sollten gezielt danach fragen, rät die Polizei.
Weitere Tipps, wie Fahrradbesitzer ihren Drahtesel vor Dieben schützen können sowie einen Fahrradpass zum Heraustrennen, finden sie im Faltblatt "Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?". Das Faltblatt liegt bei den örtlichen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen aus, kann aber auch im Internet heruntergeladen werden: www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/25.html
Die FAHRRADPASS-App ist kostenlos im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunterladbar: Link zum App Store: https://itunes.apple.com/de/app/fahrradpass/id438072942?mt=8
Link zum Google Play Store: https://play.google.com/store/search?q=fahrradpass&c=apps
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lüneburg
Pressestelle
Kai Richter
Telefon: 04131/8306-2324 o. Mobil 01520 9348855
E-Mail: kai.richter@polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdlg/lueneburg/
Quelle: news aktuell / dpa