BPOL-HB: Mann pinkelt an Polizeiwache

04.05.2016 – 11:13

Bremen (ots) - Bremen, 04.05.2016

Kein schöner Anblick für Bremer Bundespolizisten: Ein 23-jähriger Mann hat sich ausgerechnet am Fenster ihrer Wache am Willy-Brandt-Platz erleichtert. Nun kann man zwar fünfe gerade sein lassen, wenn es zwickt und drückt, aber sichtbar in der Öffentlichkeit uriniert man nun mal nicht. Gerade zum morgigen Vatertag dürften solche Bilder und Duftnoten wieder für zahlreiche Ärgernisse sorgen, wobei gerade "Väter mit Bollerwagen" ihre Vorbildfunktion nicht vergessen sollten.

Was vielen nicht bekannt ist: Das Urinieren in der Öffentlichkeit kann durchaus teuer werden. 50 Euro beträgt beispielsweise der Regelsatz, den das Stadtamt Bremen nach der Ordnungswidrigkeitenanzeige der Bundespolizei ansetzt. Dazu kommen Bearbeitungsgebühren - rund 78 Euro hat der 23-jährige Wildpinkler zu zahlen.

Andernorts kann es noch teurer werden: Wenn beispielsweise ein Fassadenschaden an einem historischen Gebäude entsteht, können zivilrechtliche Forderungen von mehreren tausend Euro entstehen.

Wer also viel Geld für Alkohol ausgibt, sollte auch einen Euro für eine öffentliche Toilette übrighaben.

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Auszug Bremer OrtsG über die öffentliche Ordnung

§ 3[1] [2] Verhalten auf Straßen und in der Öffentlichkeit

Es ist untersagt,

1.sich dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen oder Bänken niederzulassen und dadurch die Nutzung durch andere unzumutbar zu beeinträchtigen,

2.auf der Straße oder der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen zu urinieren oder seine Notdurft zu verrichten.

§ 10 [1] [2] [3] Ordnungswidrigkeiten

sich entgegen § 3 Nr. 1 dauerhaft zum Zwecke des Alkoholkonsums auf Straßen, der Öffentlichkeit zugänglichen öffentlichen Flächen oder Bänken niederlässt und dadurch die Nutzung durch andere unzumutbar beeinträchtigt,

b)entgegen § 3 Nr. 2 uriniert oder seine Notdurft verrichtet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-604 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Quelle: news aktuell / dpa