Grevesmühlen (ots) - Ein 62-Jähriger aus Boltenhagen und eine 66-Jährige aus der Nähe von Upahl erhielten am 2. Mai postalisch eine Zahlungsaufforderung für angeblich erhaltene Leistungen von einem Gläubiger, die nicht bezogen wurden. Der 62-Jährige wurde aufgefordert eine offene Rechnung für Erotikleistungen zu zahlen. Bei der 66-Jährigen handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung für eine Gewinnspielteilnahme. Inhaltlich versuchen die Briefe dem vermeintlichen Schuldner zu verdeutlichen, eine sofortige Zahlung der offenen Summe sei günstiger als ein Mahn- bzw. Gerichtsverfahren. In beiden Fällen wurden derartige Leistungen jedoch nicht in Anspruch genommen. Die Geschädigten vermuteten daher betrügerische Absichten. Die Kriminalpolizei hat zu den angezeigten Sachverhalten die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei warnt davor, Geldbeträge für Rechnungen zu überweisen, die dem Rechnungsempfänger unbekannt sind. Bitte prüfen Sie derartige Forderungen zunächst auf Richtigkeit. Recherchieren Sie gegebenenfalls im Internet zur Firma. Informieren Sie im Zweifelsfall die Polizei.
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Quelle: news aktuell / dpa