BPOLI LUD: Zeigen des Mittelfingers hat möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen

09.05.2016 – 13:02

Görlitz (ots) - Für einen polnischen Staatsangehörigen hat das Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers gegenüber Polizeibeamten nun möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Der 28-Jährige war am Sonntagnachmittag in Begleitung seiner Lebensgefährtin auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße Süd" kontrolliert worden. Während der Kontrolle hielt der Mann den Einsatzkräften plötzlich den Mittelfinger vor deren Augen und wetterte. Inwiefern der berauschenden Zustand (2,40 Promille Atemalkohol) Einfluss auf das beleidigende Verhalten hatte, muss nun geklärt werden.

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Quelle: news aktuell / dpa