Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Am 10.05.2016 wurde ein 35-jähriger Georgier bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei durch die Bundespolizei kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Diebstahl vorlag. Nach erlassenem Strafbefehl hatte der Betroffene die mit der Justiz vereinbarten Teilraten der Geldstrafe in Höhe von ursprünglich 600,-EUR nicht eingehalten und sich im weiteren Verlauf der somit fälligen Ersatzfreiheitsstrafe entzogen. Er stand vor der Wahl sofort 320,-EUR Restgeldstrafe zu entrichten oder eine -16- tägige Haft antreten zu müssen. Daraufhin meldete sich sein 34-jähriger mitreisewilliger georgischer Bruder und bot finanzielle Hilfe an. Doch die Freude währte nur kurz. Eine auch bei ihm durchgeführte polizeiliche Überprüfung ergab eine ebenfalls mit Haftbefehl notierte Fahndungsausschreibung.
Nach Verurteilung vom Amtsgericht Bückeburg wegen Diebstahl hatte auch er die vereinbarten Teilzahlungen der Geldstrafe in Höhe von 500,-EUR nicht eingehalten. Die offene Rechnung mit der Justiz lautete: 420,- EUR oder 42 Tage Restersatzfreiheitsstrafe. Diese konnte jedoch aufgrund unbekannten Aufenthaltes ebenfalls nicht vollstreckt werden.
Da die finanziellen Mittel für beide offenen Haftbefehle nicht ausreichten, nahm der hilfsbereite Bruder sein Angebot zurück und entschied, diese für die eigene Tilgung einzusetzen. Im weiteren Verlauf konnte er die Reise über Istanbul nach Georgien antreten.
Sein älterer Bruder hingegen wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen der Justizvollzugsanstalt Hannover zur Verbüßung von -16- Tagen Ersatzfreiheitsstrafe überstellt.
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Quelle: news aktuell / dpa