Görlitz (ots) - Bei der veröffentlichten Pressemitteilung fehlten leider Angaben zum Feststellungsort. Richtigerweiser lautet die vollständige Mitteilung:
Wenngleich das Thema "verbotene Feuerwerkskörper" die Bundespolizei traditionell zum Jahreswechsel beschäftigt, gehören entsprechende Feststellungen leider auch außerhalb dieser Zeit immer wieder zum polizeilichen Alltag. So wurden am letzten Sonntag in Bad Muskau (Nähe Stadtbrücke) insgesamt 150 verbotene pyrotechnische Erzeugnisse sichergestellt. Die Böller bzw. Knaller sind in der Einkaufstasche einer Frau entdeckt worden. Bei einer Kontrolle ihrer Handtasche war zunächst eine leere Schachtel aufgefallen. Auf die Frage, was diese Schachtel zu bedeuten habe, antwortete die 53-Jährige, dass sie sich auf dem polnischen Markt über Einzelheiten zum entsprechenden pyrotechnischen Produkt erkundigen wolle. Gegen die im Raum Bautzen wohnende Beschuldigte wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Im Übrigen handelte es sich bei den sichergestellten Knallkörpern um Erzeugnisse der Kategorie 3. Für Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 verlangt der Gesetzgeber neben der Zulassungsbescheinigung den Besitz einer behördlichen Erlaubnis.
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