Pasewalk/ Lubmin (ots) - Bereits am 12. Mai 2016 erfolgte durch die Bundespolizeiinspektion Pasewalk im Hafen Lubmin die grenzpolizeiliche Kontrolle des unter dänischer Flagge fahrenden Arbeitsschiffes "FRU VEBER". Das Schiff sollte nach dem Pfingstfest zur Sicherung beim Bau einer Offshore-Anlage im deutschen Küstenmeer eingesetzt werden.
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass ein philippinisches Besatzungsmitglied lediglich im Besitz eines Reisepasses mit einem Schengen Visum der Kategorie "C" (Kurzaufenthaltsvisum) sowie eines philippinischen Seefahrtsbuches war, mit welchen er keiner Beschäftigung in Deutschland nachgehen darf.
Der Kapitän des Schiffes wurde über die Rechtslage informiert und darauf hingewiesen, dass der Philippiner zur Arbeitsaufnahme eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland benötigt. Anderenfalls dürfe er nicht auf dem Schiff im deutschen Küstenmeer arbeiten. Die Arbeitsaufnahme des Philippiners wurde untersagt.
Am vergangenen Mittwoch (18. Mai 2016) verließ die "FRU VEBER" den Hafen Lubmin und nahm die Arbeit im Greifswalder Bodden auf.
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion SEE Warnemünde erfolgte durch die Besatzung der BP 61 ("Prignitz") eine Überprüfung des Aufenthaltsstatus des Philippiners an Bord des Arbeitsschiffes im Greifswalder Bodden.
Der 36-Jährige war noch immer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis für Deutschland. Durch die Bundespolizisten wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthaltes und der unerlaubten Arbeitsaufnahme in Deutschland eingeleitet.
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