Görlitz (ots) - Zwei Männer, die am vergangenen Wochenende von der Bundespolizei festgenommen wurden, traten inzwischen ihre Ersatzfreiheitsstrafe an. In beiden Fällen fehlten den Verurteilten jeweils vierstellige Geldbeträge, um die angeordneten Geldstrafen begleichen zu können.
Fall eins betraf einen 27-Jährigen aus Bitterfeld-Wolfen, der am Samstag in Bad Muskau festgestellt wurde. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gleich zwei Mal per Haftbefehl zur Fahndung ausschreiben lassen. Beiden Haftbefehlen lagen Urteile des Amtsgerichts Bitterfeld zugrunde. Demnach war eine erste Geldstrafe i. H. v. 1.485,50 Euro wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauch eines unversicherten Kraftfahrzeugs, eine zweite Geldstrafe i. H. v. 837,50 Euro wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verhangen worden.
Fall zwei betraf einen 30-jährigen Mann aus Gliwice (Gleiwitz), der in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf festgestellt wurde. Er schuldete der Staatskasse insgesamt 3.810,87 Euro. Bei der Summe handelt es sich um eine vom Amtsgericht München wegen Straßenverkehrsgefährdung verhangene Geldstrafe.
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