Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Am 23.05.2016 verhaftete die Bundespolizei einen 33-jährigen Deutschen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Moskau.
Dabei vollstreckte sie zwei Haftbefehle der Justizbehörden wegen fahrlässiger sowie vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr. Im ersten Gerichtsverfahren wurde der Betroffene wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Während der Bewährungszeit erfolgte jedoch eine zweite Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr ( Strafbefehl von 1050,- EUR bzw. 70 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe), die zum Widerruf der Bewährung führte. Aufgrund Fluchtgefahr erfolgte im weiteren Verlauf die Fahndungsausschreibung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Hannover.
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Frank Steigerwald
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