POL-HWI: Vorsicht bei Käufen im Internet

24.05.2016 – 15:27

Wismar (ots) - Der Polizei in Wismar werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Geschädigte im Internet Kaufhandlungen über eine Online-Aktions-Plattform oder Plattformen für kostenlose Kleinanzeigen abwickeln und am Ende mit leeren Händen dastehen. Die Polizei erhielt am Montag Kenntnis darüber, dass eine 42jährige Geschädigte aus Wismar Anfang des Monats ihren Laptop für einen dreistelligen Kaufbetrag über eine kostenlose Kleinanzeige im Internet verkaufte und diesen vor Erhalt des Kaufpreises an den vermeintlichen Käufer versandte. Auf den Kaufpreis wartet sie heute noch - wahrscheinlich vergeblich. Ein weiterer 71jähriger Geschädigter erwarb Mitte Mai auf einer Internetseite ein Smartphone in Höhe eines dreistelligen Kaufbetrages, den dieser auf ein Konto überwies. Bis zum heutigen Tage hat der Geschädigte das Smartphone nicht erhalten. Die Polizei ermittelt in allen Fällen wegen Betruges. Die Polizei rät zur Vorsicht bei Käufen und Verkäufen im Internet. Insbesondere sollten solche Angebote genau geprüft werden, bei denen der Käufer in finanzielle Vorleistung treten soll. Bei Internet-Auktionen sollten sichere Zahlungs- und Kommunikationswege und zumindest bei größeren Summen ein Treuhandservice und keinesfalls einen Bargeld-Transferservice genutzt werden. Der Treuhandservice garantiert, dass erst dann das Geld an den Verkäufer überwiesen wird, wenn die Ware auch tatsächlich angekommen und einwandfrei ist. So kann man sich vor Fällen schützen, in denen Gegenstände an den Höchstbietenden versteigert werden, der jedoch trotz erfolgter Bezahlung keine Ware erhält. Hundertprozentige Sicherheit gibt es trotz aller Sicherheitsbemühungen nicht - ein normales Maß an Vorsicht darf und sollte jedoch jeder Käufer und Verkäufer an den Tag legen. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer strafbaren Handlung gekommen sein - informieren sie umgehend die Polizei.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Karen Jung
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