Görlitz (ots) - Ein aus grenzpolizeilicher Sicht nicht ganz alltäglicher Fall ereignete sich heute bei der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Eine Streife kontrollierte am Morgen in der Görlitzer Langenstraße einen 26-Jährigen aus dem benachbarten Zgorzelec. Weil dieser keinen Ausweis mitführte, erklärte er mündlich, wer er sei. Daraufhin überprüften die Beamten die gemachten Angaben und stellten fest, dass gegen den Zgorzelecer eine Einreisesperre für Deutschland vorlag. Diese Einreisesperre, die bis Ende 2022 wirksam ist, hatte die Ausländerbehörde München wegen verschiedener rechtskräftiger Verurteilungen erlassen. Gleichzeitig war dem Betroffenen mitgeteilt worden, dass er das Recht auf Einreise und Aufenthalt - welches ihm gewöhnlich als EU-Bürger gesetzlich zusteht - verloren hat. Demnach waren die Einreise ins Bundesgebiet und der anschließende Aufenthalt des polnischen Mannes unerlaubt und die Handlung an sich letztlich strafbar. Nach Anzeigenerstattung übernahm der polnische Grenzschutz den Delinquenten.
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