Coesfeld (ots) - Am 16.05.2016 kam es gegen 18.00 Uhr in Dülmen , August Schlüter-Straße, zu einem versuchten Handtaschendiebstahl. Zur Tatzeit befuhr eine 75-jährige Frau aus Dülmen mit ihrem Fahrrad in Richtung Elsa-Brandström-Straße. Plötzlich näherten sich von hinten zwei unbekannte Täter mit einem Kleinkraftrad und versuchten, die Handtasche der Frau aus einem Fahrradkorb zu entwenden. Die Tat misslang allerdings, konkrete Hinweise auf die Täter konnten nicht erlangt werden.
Am Donnerstag, 19.05. gegen 12.12 Uhr befuhr eine 49-jährige Dülmenerin mit ihrem Fahrrad die Schützenstraße in Hiddingsel. Ihre Handtasche lag in einem Fahrradkorb auf dem Gepäckträger. Plötzlich versuchten zwei sich mit einem Kleinkraftrad nähernde Personen, die Tasche aus dem Korb zu nehmen. Zeugen wurden auf die Tat aufmerksam. Der Rollerfahrer musste wenden und wurde kurzfristig aufgehalten. Diesen günstigen Moment nutzte die Geschädigte, um die Handtasche wieder an sich zu nehmen. Die Täter flüchteten mit dem Kleinkraftrad vor den sich nähernden Polizeibeamten. Sie stellten das Fahrzeug in einem Wohngebiet ab und flüchteten unerkannt.
Die Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass auch ein Straßenraub vom 09.05. gegen 14.55 Uhr den Tätern zugeordnet werden konnte. Eine 62-jährige Rentnerin ging zum Tatzeitpunkt zu Fuß über ein Baugrundstück im Bereich "Peppermühl", um über diese Abkürzung nach Haus zu gelangen. Plötzlich näherte sich von hinten ein unbekannter Täter und entriss ihr ihren Rucksack, den sie über der linken Schulter trug. Zur Sicherung des Rucksacks hatte sie ihre Hand in der Hosentasche. Durch die Tat wurde die Frau leicht verletzt. Der Täter flüchtete zusammen mit einem Komplizen. Die Täter konnten als schlanke Jugendliche beschrieben werden, die mit hellen Kapuzenshirts bekleidet waren.
Durch umfangreiche Ermittlungen konnte ein dringender Tatverdacht gegen zwei junge Männer im Alter von 18 und 19 Jahren aus Dülmen erhärtet werden. Sie wurden am 23.05. vorläufig festgenommen. Im Rahmen der Vernehmungen gaben sie die Taten zu. Beide Personen haben kriminalpolizeiliche Vorerkenntnisse. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster wurden beide Männer dem Haftrichter vorgeführt. Gegen den 19-jährigen wurde Untersuchungshaft angeordnet, der 18-jährige wurde entlassen.
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