Gelsenkirchen (ots) - Eine 47-jährige Frau aus Gelsenkirchen missachtete die Vorfahrt eines 28-jährigen Gelsenkircheners. Es kam zum Zusammenstoß beider Pkw mit einem Sachschaden in Höhe von ca. 1.500,- Euro. Da der Mann auf eine polizeiliche Unfallaufnahme bestand, flüchtete die Frau zu Fuß unerlaubt vom Unfallort. Ca. zwei Stunden später fiel einer Streifenwagenbesatzung eine Frau auf, die sich in verdächtiger Weise am zurückgelassenen Pkw aufhielt. Allerdings passte das Aussehen nicht mit der Beschreibung der Unfallflüchtigen überein. Bei einer Kontrolle wurde jedoch sehr schnell klar, dass die Unfallflüchtige sich umgekleidet hatte und nunmehr eine Perücke mit langen blonden Haaren trug. Tatsächlich hat die Frau rotgefärbte Haare. Die Frau räumte schließlich den Verkehrsunfall und ihre Unfallflucht ein. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Des Weiteren stand sie unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln. Ihr wurde schließlich eine Blutprobe zur Feststellung ihrer Fahrtauglichkeit entnommen.
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