POL-NB: Auffinden von Behältnissen mit vermutlich radioaktivem Inhalt in Ribnitz-Damgarten (LK VR)

26.05.2016 – 20:12

Ribnitz-Damgarten (ots) - Am 26.05.16, gegen 13:35 Uhr, wurde dem Schichtführer des Polizeireviers Ribnitz-Damgarten durch zwei 15jährige Jugendliche mitgeteilt, dass sie gestern beim Spielen auf dem ehemaligen "Bestwood"-Gelände in Ribnitz mehrere Behälter gefunden haben, auf denen sich das Zeichen für "radioaktiv" befand.

Durch die eingesetzte Funkstreifenbesatzung wurde die von den Jugendlichen benannte Örtlichkeit auf dem ehemaligen Werksgelände aufgesucht und weiträumig abgesperrt.

Nach Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehren Ribnitz, Damgarten und Barth wurden durch speziell geschulte Kräfte Strahlenmessungen vor und in dem Objekt vorgenommen. Insgesamt waren ca. 20 Kameraden der betreffenden Wehren im Einsatz.

Es wurde keine Strahlung gemessen.

Nach Eintreffen der Mitarbeiter des Landesamtes für Gesundheit und Soziales MV, Dezernat Stralsund und Rostock, erfolgte eine Begehung des Objektes.

Dabei handelt es sich um eine ehemalige Werkshalle.

Neben der Werkshalle, auf einem Kieshaufen liegend, wurden ein verschlossener gelber Aufbewahrungsbehälter (Fachbezeichnung Strahlenschirm), in der Werkshalle ein weiterer Strahlenschirm und ein Transportbehältnis mit Griffen aufgefunden.

Bei Messungen mit verschiedenen Messgeräten durch die Mitarbeiter des Landesamtes wurde keinerlei Strahlung gemessen, so dass für die Jugendlichen und die eingesetzten Kräfte der Feuerwehr und Polizei keine Gesundheitsgefahr bestand.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in den verschlossenen Behältern noch eine Strahlenquelle befindet, wurde ein vor Ort anwesender Verantwortlicher aufgefordert, die Gegenstände zu bergen und einzuschließen. Bei den Gegenständen handelt es sich aller Voraussicht nach um radiometrische Messeinrichtungen (Dichtemessgeräte), welche mit dem radioaktiven Cälsium 137 in Verbindung stehen könnten.

Eine Prüfung und Öffnung dieser Behälter wird am Freitag, d. 27.05.2016 durch einen Sachverständigen erfolgen.

Die beiden Jugendlichen wurden durch die Strahlenschutzbeauftragten hinsichtlich einer möglichen Kontaminierung untersucht. Im Ergebnis konnte eine Gefährdung für Leib und Leben für die Kinder und die Allgemeinheit ausgeschlossen werden.

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