Schwerin (ots) - Im Zusammenhang mit einer körperlichen Auseinandersetzung im April 2016 am Hauptbahnhof Schwerin verlor einer der Beteiligten sein Smartphone. Ein Mann und eine Frau konnten den Vorgang beobachten. Ohne den Geschädigten zu verständigen, nahm sich der Mann das Handy. Auch nachdem dieser beobachten konnte, wie der Geschädigte verzweifelt nach seinem Handy suchte, gab er nicht an, dieses an sich genommen zu haben. Wenige Tage nach der Tat meldete sich die Frau zu diesem Sachverhalt bei der Bundespolizei und beanzeigte den Mann.
Eine mit Beschluss des Amtsgerichts Schwerin angeordnete und durch die Bundespolizei durchgeführte Wohnungsdurchsuchung am 26.05.2016 führte nunmehr zum Auffinden des Handys beim Beschuldigten.
Das Handy wurde sichergestellt und gegen den Betroffenen ein Strafverfahren eingeleitet.
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