Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Den Beginn seiner Urlaubsreise hatte sich ein 21-jähriger Deutscher anders vorgestellt. Er wurde am 31.05.2016 bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei durch die Bundespolizei festgenommen.
Der Betroffene musste sich erst im Februar 2016 wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz vor Gericht verantworten und wurde zu einem Freizeitarrest verurteilt, den er jedoch nicht antrat. Daraufhin erfolgte die Fahndungsausschreibung.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überstellung in die zuständige Jugendarrestanstalt.
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