Gütersloh (ots) - Gütersloh/Kreis Gütersloh (CK) - Am Mittwochnachmittag (01.06., 16.30 Uhr) war ein 13-jähriges Mädchen mit seinem Fahrrad auf der Carl-Bertelsmann-Straße unterwegs und beabsichtigte, an der dortigen Kreuzungs den Stadtring Sundern geradeaus zu überqueren.
Auf der Rechtsabbiegerspur der Carl-Bertelsmann-Straße in Richtung Verler Straße wurde sie auf dem dortigen Radweg von dem Fahrer eines silberfarbenen Kombis angefahren, so dass sie infolgedessen mitsamt ihrem Fahrrad zu Boden stürzte. Dabei wurde sie leicht verletzt.
Der Fahrer des Autos stieg aus, half dem Mädchen und erkundigte sich nach seinem Befinden. Als die 13-Jährige, die noch deutlich unter dem Eindruck des Geschehens stand, versicherte, dass es ihr gut ginge, setzte der Mann seine Fahrt fort. Tatsächlich war das Kind jedoch leicht verletzt; auch das Fahrrad war bei dem Unfall beschädigt worden.
Die Eltern des Kindes informierten kurze Zeit später die Polizei.
Der Fahrer des silberfarbenen Kombis trug ein hellblaues Hemd, eine Jeans, schwarze Schuhe sowie eine Brille.
Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu diesem Unfall oder dem Fahrer des silberfarbenen Kombis machen? Insbesondere bittet die Polizei den Fahrer eines LKWs, der den Unfall unmittelbar beobachtet hat, sich zu melden.
Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei in Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.
Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt sind. So laufen manche Kinder unbedarft auf die Straße und werden dann leicht angefahren; manche fahren mit ihrem Fahrrad auf der "falschen" Straßenseite oder andere kommen mit Wake-Boards ins Straucheln und geraten dann vor ein fahrendes Auto.
In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.
Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.
Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den ersten Blick scheint:
Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!
Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten Unfallsituation nicht gesehen wurden.
Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird eingeleitet.
In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet werden!!
In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de