POL-FB: Rote Ampel – Verkehrsregelung – Unfälle – Behinderungen an Kreuzung in Friedberg nach Defekt an Ampelanlage

06.06.2016 – 12:51

Friedberg (ots) - Friedberg: Eine defekte Ampel sorgte am heutigen Morgen in Friedberg für Behinderungen und führte im Kreuzungsbereich der Bundesstraße 455 zur Frankfurter Landstraße / Gießener Straße zu mehreren Unfällen.

Von der Bundesstraße 3 kommend nach links in Richtung Bad Nauheim wollte ein 56-jähriger Bad Nauheimer heute Morgen mit seinem Mercedes abbiegen. Gegen 06.25 Uhr stand er an der Ampel, die jedoch offenbar einen Defekt aufwies und nicht auf grün umsprang. Trotz allem bog der Bad Nauheimer vermutlich nach einiger Zeit nach links ab und stieß im Kreuzungsbereich mit dem PKW einer 47-jährigen Reichelsheimerin zusammen. Die beiden Fahrer und ein Mitfahrer des Bad Nauheimers verletzten sich bei dem Unfall leicht. Beide PKW waren nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit, so dass sie noch einige Zeit den Kreuzungsbereich behinderten, bevor sie von den verständigten Abschleppdiensten aufgeladen wurden.

Polizeibeamte übernahmen die Verkehrsregelung an der Kreuzung, um zu große Behinderungen im Berufsverkehr zu vermeiden. Trotz allem ereigneten sich drei weitere Unfälle.

Ein Fahrer streifte einen der nicht mehr fahrtüchtigen unfallbeschädigten Fahrzeuge und beschädigte beim Vorbeifahren sein Fahrzeug. Ein anderer Autofahrer fuhr beim Einordnen auf eine Richtungsfahrbahn auf einen stehenden LKW auf, wobei sein PKW beschädigt wurde. Ein dritter Verkehrsteilnehmer fuhr (weil er der grün zeigenden Ampel folgte) in die von den Beamten geregelte Kreuzung ein, obwohl eine andere Fahrtrichtung die Freigabe erhalten hatte und kollidierte mit einem kreuzenden PKW.

"... Brust und Rücken Bremse drücken..." Die Verkehrsregelung an einer Kreuzung durch die Polizei erleben Verkehrsteilnehmer eher selten. Kommt es doch einmal dazu gilt es sich an die vielleicht schon lange zurückliegenden Inhalte aus der Fahrschule zurück zu erinnern. §36 der Straßenverkehrsordnung beschreibt, was bei den Zeichen und Weisungen eines Polizeibeamten zu beachten ist. Das Wichtigste dabei: Verkehrsschilder, Ampeln und anderen Verkehrsregeln verlieren ihre Gültigkeit, wenn ein Polizeibeamter sich in die Verkehrsregelung eingeschaltet hat. Eines muss darüber hinaus aber jeder Verkehrsteilnehmer beachten: die Sorgfaltspflicht. Wer mit Fehlern anderer rechnet und nicht auf das eigene Recht beharrt, ist immer gut beraten.

Versagt eine Ampel den Dienst, ohne dass bereits die Polizei vor Ort ist, sollte diese umgehend verständigt werden. Wer nach einer angemessenen Wartezeit eine Kreuzung überqueren möchte, obwohl die Ampel rot zeigt, der sollte überaus vorsichtig sein und lieber prüfen, ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt ans Ziel zu gelangen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass der bei rot fahrende Verkehrsteilnehmer die Schuld für einen daraus folgenden Zusammenstoß erhält.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh