Hannover (ots) - In seinem heutigen Urteil hat das Verwaltungsgericht Hannover die Videoaufzeichnung durch die PD Hannover an 22 Standorten auch weiterhin für zulässig erklärt.
Die PD betreibt in ihrem Zuständigkeitsbereich derzeit 77 Überwachungskameras, von denen 23 aufzeichnen.
Die Behörde ist durch das Verwaltungsgerichtsurteil heute in ihrer Praxis bestätigt worden, an Orten mit besonderem Straftatenaufkommen sowie zum Schutz gefährdeter Objekte eine Kameraüberwachung und -aufzeichnung durchzuführen. Diese sieht das Gericht an 22 der bisherigen 23 Standorte weiterhin als rechtmäßig an.
Im Übrigen hielt das Gericht die Videobeobachtung auf der Grundlage des derzeitig noch gültigen Polizeigesetzes für unzulässig. So erkannte das Gericht für 37 zur Verkehrsbeobachtung genutzte Kameras keine ausreichende Rechtsgrundlage. Diesbezüglich hatte die PD Hannover ohnehin vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Neufassung des "Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" bereits im Vorfeld bekannt gegeben, dass die genannten Kameras künftig nicht mehr durch die Polizei genutzt werden und der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen/Region Hannover zur Übernahme angeboten werden sollen. Erste Gespräche wurden bereits geführt. Der Entwurf des neuen Polizeigesetzes, der sich derzeit in der Erarbeitung befindet, sieht eine Verwendung von Kameras durch die Polizei nur noch zur Kriminalprävention vor.
Hinsichtlich der übrigen 17 Kameras, die derzeit in der PD Hannover ohne Aufzeichnung zur Kriminalprävention eingesetzt werden, wird die Behörde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und das weitere Vorgehen prüfen./ schie
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