POL-LER: Schaulustige an Unfallstellen – die Polizei informiert!

09.06.2016 – 13:50

Polizeiinspektion Leer/Emden (ots) - Leer/Emden - Die Themen "Gaffer an Unfallstellen" und "Behinderungen von Einsatz- und Rettungskräften" sind in Zeiten der Smartphones und anderen mobilen Geräten aktueller denn je und erfahren vermehrt mediale Aufmerksamkeit. Auch in der Polizeiinspektion Leer/Emden kommt es häufiger zu Anfragen zu diesem wichtigen und viel diskutierten Thema.

Kurz vor Beginn der anstehenden Sommerferien, in denen es durch den Urlaubsverkehr häufig zu Verkehrsbehinderungen und Staus, aber auch zu Verkehrsunfällen auf den Autobahnen im gesamten Bundesgebiet kommt, möchte die Polizeiinspektion Leer/Emden daher an dieser Stelle ausdrücklich auf das richtige Verhalten an Unfall- und Einsatzstellen hinweisen:

Wenn man auf einen Verkehrsunfall oder eine andere Einsatzstelle zu kommt, sollte man sich zunächst einen Überblick verschaffen, ob noch Erste Hilfe geleistet, Rettungskräfte und Polizei alarmiert und die Unfall-/Einsatzstelle abgesichert werden muss. Dies sollte dann umgehend unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit geschehen. Sollten Rettungsmaßnahmen bereits begonnen haben und derartige Maßnahmen nicht mehr nötig sein, ist es trotzdem lebenswichtig, für noch folgende Kräfte eine Rettungsgasse zu bilden, mögliche Rettungswege und die Einsatzstelle für die Einsatzkräfte freizuhalten und den Umständen angepasst langsam und besonnen an der Unfall-/Einsatzstelle vorbeizufahren. Sofern man nicht Zeuge des Vorfalls war oder Erste Hilfe leisten muss, sollte man sich also auf dem schnellstmöglichen Weg aus dem Einsatzraum entfernen. Dies dient auch dem eigenen Schutz.

Grundsätzlich gilt: Leisten Sie den Anweisungen von Polizei und Rettungskräften Folge. Wer ohne Grund (z.B. auf der Gegenfahrbahn) erheblich zu langsam fährt, Weisungen der Polizei im Straßenverkehr nicht Folge leistet und/oder durch solches Verhalten einen Unfall verursacht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und: Legen Sie Ihr Handy aus der Hand! Wer Fotos oder andere Bildaufnahmen von hilflosen, z.B. schwer verletzten Personen an einer Unfallstelle, macht, macht sich in aller Regel bereits beim Klick auf den Auslöser strafbar. Das Handy kann in solchen Fällen übrigens durch die Polizei beschlagnahmt werden.

Polizeidirektor Johannes Lind, Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden: "Ich bin froh, dass es im Bereich unserer Polizeiinspektion bislang äußerst selten zu solchen Vorfällen kommt. Natürlich kommt es auch hier vor, dass Schaulustige sich an Einsatzstellen einfinden und sich in Ausnahmefällen ungebührlich verhalten. Wenn Menschen schwer verletzt wurden, Fotos oder Filme zu machen, diese Vorstellung ist mir unerträglich und unerklärlich."

Schaulustige binden und behindern durch derartiges Fehlverhalten nicht nur Einsatzkräfte, deren oft lebensrettende Hilfe in dieser Situation dringend anderweitig benötigt wird: "Ganz besonders abstoßend ist es, wenn Schaulustige durch das Befriedigen ihrer Neugierde die Würde der betroffenen, schwer verletzten und hilflosen Menschen verletzten, die sich zu diesem Zeitpunkt der Sensationsgier nicht erwehren können. Man sollte sich immer in die Situation der Betroffenen versetzten: Welchen Umgang würde ich mir in einer solchen Lage wünschen?" appelliert Johannes Lind.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Annika Zempel
Telefon: 0491/97690-114
E-Mail: pressestelle@pi-ler.polizei.niedersachsen.de
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