POL-OLD: +++ Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs der Polizeidirektion Oldenburg +++ Beanstandungsquote liegt bei 68 % +++ Untersagung der Weiterfahrt in fünf Fällen +++

09.06.2016 – 10:36

Oldenburg (ots) - 15 Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg führten in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 08./09.06.2016, in der Zeit von 20.00 bis 05.00 Uhr, auf der Bundesautobahn 1 in Richtung Bremen auf dem Parkplatz Langwege-Ost, Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch. Insbesondere Großraum- und Schwertransporte standen im Fokus der speziell ausgebildeten Kontrolleure.

Insgesamt kontrollierten die Beamten 22 Fahrzeuge. Bei 15 Transporten gab es Grund zur Beanstandung. Fünf Fahrzeugführern wurde auf Grund erheblicher Mängel vor Ort die Weiterfahrt untersagt.

Die Beanstandungsquote lag somit bei 68 %.

Herausragende Ereignisse:

Ein mit Holzpaletten beladener Sattelzug, der von einem 50-jährigen Mann aus den Niederlanden geführt wurde, war um mehr als 8% überladen. Weiterhin wies der mitgeführte Auflieger erhebliche Schäden an der Bereifung auf. Aus den o.g. Gründen musste dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt werden. Gegen den Fahrer sowie das durchführende Unternehmen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Einem 30-jährigen polnischen Fahrer eines Großraum- und Schwertransportes, beladen mit einem Getriebeteil, musste die Weiterfahrt untersagt werden, da die Ladung um mehr als 22% schwerer war als erlaubt. Die erforderliche Genehmigung für den o.g. Transport verlor somit ihre Gültigkeit. Der Fahrer durfte den Transport nicht weiterführen. Es muss eine neue Genehmigung für den Transport beantragt werden. Gegen den Fahrer sowie das durchführende Unternehmen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zur Sicherung des Verfahrens wurde vor Ort ein vierstelliger Eurobetrag einbehalten.

Einem 45-jährigen niederländischen Fahrer eines mit Wohncontainern beladenen Sattelzuges musste die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt werden, da dieser Transport für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zu lang war. Der Fahrer konnte keine Ausnahmegenehmigung vorweisen und muss den Transport, bis zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, vor Ort stehen lassen. Gegen den Fahrer sowie das durchführende Unternehmen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welche im Nachgang "empfindliche" Bußgelder zur Folge haben werden.

Dem 32-jährigen niederländischen Fahrer eines Großraum-und Schwertransportes, beladen mit einem Generator, musste die Weiterfahrt untersagt werden, da die zulässige Achslast einer Achse des mitgeführten Aufliegers um 38 % überschritten wurde. Aus diesem Grund muss der Fahrer, um die Weiterfahrt gestattet zu bekommen, eine neue Genehmigung beantragen. Gegen den Fahrer sowie das durchführende Unternehmen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Ein Sattelzug aus Luxemburg wurde auf dem Weg von Belgien nach Essen (Oldenburg) kontrolliert. Das Fahrzeug war mit 10 Tonnen Gefahrgut beladen (Zusätze für Schweinefutter). Da der 43-jährige Fahrer bei der Kontrolle nicht die für das Gefahrgut erforderlichen Beförderungspapiere vorzeigen konnte, leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In einem Notfall sind Rettungskräfte auf die Angaben in den Beförde-rungspapieren angewiesen, um die Gefahren des transportierten Gutes einschätzen zu können (z.B. Reaktionsfähigkeit mit Wasser) und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können. Neben dem Fahrer müssen auch der Ladungsabsender sowie auch der Beförderer mit entsprechenden Verfahren und insgesamt einem Bußgeld in Höhe von ca. 1.200 Euro rechnen.

Bei einem Lkw ( 7,5t zulässiges Gesamtgewicht) eines Handwerk-betriebes für Estricharbeiten stellten die Beamten auf der A 28 fest, dass 400 ml in 20 l Gebinden mit ätzender und umweltge-fährdenden Chemikalien ungesichert auf der Ladefläche transportiert wurden. Der Fahrer gab an, als Handwerksbetrieb eine Ausnahme im Gefahrgutrecht in Anspruch zu nehmen. Diese Ausnahme gilt jedoch nur, wenn die Ladung auf der Ladefläche gegen Beschädigungen gesichert ist. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Weitere Verstöße bei mehreren Fahrzeugen waren größtenteils technische Mängel, die vor Ort behoben werden konnten sowie Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten.

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