POL-HS: Verkehrskontrollen der Polizei

10.06.2016 – 13:00

Kreis Heinsberg (ots) - Besonders die Verkehrsunfälle bei denen Menschen verletzt oder getötet werden, belasten die Betroffenen und deren Angehörige und Freunde schwer. 95% aller Unfälle gehen auf menschliches Fehlverhalten zurück. Unfälle passieren also nicht ein-fach, sie werden von Menschen verursacht und sind damit auch vermeidbar. Die Fahrgeschwindigkeit hat einen entscheidenden Einfluss darauf, wie schwerwiegend die Folgen eines Verkehrsunfalls ausfallen. Um das Geschwindigkeitsniveau im Kreis zu senken, führten Beamte der Heinsberger Polizei am Donnerstag, 9. Juni, zum wiederholten Male intensive Verkehrskontrollen durch. Die Beamten kontrollierten die Geschwindigkeit von insgesamt 2729 Fahrzeugen. 393 Fahrzeugführer waren zu schnell unterwegs und mussten deshalb ein Verwarngeld zahlen. 40 Verkehrsteilnehmer fuhren so schnell, dass sie eine Anzeige erhalten werden. Drei Fahrer müssen sogar mit einem Fahrverbot rechnen. Die höchste Überschreitung stellten die Polizeibeamten in einer 70-er Zone fest. Dort war ein Pkw Fahrer 73 km/h zu schnell unterwegs. In einer 30-er Zone wurde der traurige "Spitzenrei-ter" mit 29 km/h Überschreitung gemessen.Des Weiteren stellten die Polizisten auch 49 Vorfahrtverstöße fest. Fünf Verkehrsteilnehmer telefonierten während der Fahrt verbotswidrig mit ihrem Handy und fünf weitere waren nicht angegurtet. Sie erhielten ein Verwarngeld. Bei Personenkontrollen an der Sophiastraße trafen die Beamten auf zwei Männer, die im Begriff waren, Betäubungsmittel zu konsumieren. Während einer flüchten konnte, wurde der zweite, ein 30-jähriger Hückelhovener, festgehalten. Die Beamten stellten das Betäubungsmittel sicher und fertigten eine Anzeige. Ein weiteres Ziel der Polizeiaktion war es, durch die Kontrollen Informationen über international agierende Täterbanden zu sammeln, die unter anderem Einbrüche im Kreis Heinsberg verüben. Die im Verlauf des Einsatzes erlangten Erkenntnisse, werden in den kommenden Tagen daraufhin ausgewertet, ob sie für anhängige Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein können.

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