Freiburg (ots) - Am Samstagmorgen, den 11.06.16, gegen 00.10 Uhr, wurde in der Gutachstraße in Neustadt ein junger Mann angehalten. Da bei der Kontrolle eine Alkoholbeeinflussung festgestellt wurde, musste sich der Fahrer einem Alkomattest unterziehen. Nach dessen Ergebnis muss der Betroffene mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße rechnen.
Am Sonntagmorgen, den 12.06.16, gegen 03.20 Uhr, wurde der Polizei in Waldshut im Bereich Schwaningen ein Schlangenkinien fahrender PKW gemeldet. Da das Fahrzeug vor Ort nicht mehr angetroffen werden konnte, wurde von der Polizei die Halteranschrift in Löffingen überprüft, wo der Fahrzeugführer gegen 04.00 Uhr ankam. Da ein Alkomattest positiv verlief, wurde dem Fahrer nach Anordnung durch die Staatsanwaltschaft eine Blutporbe entnommen. Der Führerschein konnte nicht beschlagnahmt werden, da die Fahrerlaubnis des Beschuldigten bereits wegen einer früheren Trunkenheitsfahrt vorläufig entzogen worden war. Der Beschuldigte wird noch lange Zeit auf seine Fahrerlaubnis verzichten müssen, und er muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Bereits eine Stunde zuvor war in Rötenbach ein Fahrzeugführer überprüft worden. Da bei der Kontrolle Alkoholgeruch feststellbar war, wurde dem jungen Pkw-Fahrer ein Alkomattest angeboten, welche positiv verlief. Der junge Mann muss mit einem Fahrverbot und einer Geldbuße rechnen.
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