Gütersloh (ots) - Gütersloh (CK) - Im Mai wurde der weiße Skoda einer 45-jährigen Frau auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes an der Carl-Bertelsmann-Straße beschädigt.
Noch auf dem Parkplatz beobachtete die Frau einen Mann, der sich verdächtig für ihr Auto interessierte. Da ihr das merkwürdig vorkam, machte sie ein Foto von dessen Auto und Kennzeichen.
Polizeiliche Ermittlungen des zuständigen Verkehrskommissariates ergaben dann, dass der vermeintlich "Verdächtige" selber ein Zeuge war, der den eigentlichen Unfall beobachtet hatte und selber ein Foto des Verursachers gefertigt hatte. Aus diesem Grunde hatte er den Skoda der Frau so gründlich in Augenschein genommen - er suchte nach Unfallschäden.
So konnte der Verursacher dieser Unfallflucht schnell ermittelt werden:
Es handelt sich um einen 75-jährigen Mann, gegen den nun ein Strafverfahren geführt wird.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht, wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe hinterlassen wird. Jedes Verlassen der Unfallstelle, ohne sich um die Folgen zu kümmern, wird wie eine Unfallflucht behandelt.
Mindestens genauso schlimm wie ein drohendes Strafverfahren wiegt für viele Verkehrsteilnehmer auch der drohende Verlust des Führerscheins!
Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1000 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer Stoßstange angenommen werden.
Oft wird in solchen Fällen von den Geschädigten eine Anzeige bei der Polizei erstattet, für die nun die polizeiliche Ermittlungsarbeit beginnt.
Häufig ist die Polizei natürlich auch auf die Mithilfe von aufmerksamen Zeugen angewiesen. Wie hier in diesem Fall verläuft das oft erfolgreich:
Die Aufklärungsquote lag 2015 bei 45,27 Prozent. Bei den Unfallfluchten mit verletzten Personen liegt die Aufklärungsquote sogar bei 54,17 Prozent.
Deshalb kann nur gelten:
Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!
Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet - oder sofort die Polizei per Handy benachrichtigt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
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