Görlitz (ots) - Die Fahrt mit einem Motorroller hat für einen polnischen Bürger nun möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Der 56-Jährige war mit seinem in Polen zugelassenen Roller gestern Nachmittag über die Stadtbrücke gefahren. An der Weiterfahrt nach Görlitz hinderte ihn die Bundespolizei. Wie sich herausstellte, war der Roller-Pilot nicht im Besitz eines Führerscheins. Er war der Meinung, das Fahrzeug auch ohne Schein fahren zu dürfen. Sein vermeintlicher Irrtum wurde zunächst mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis quittiert. Das weitere Verfahren führt das Polizeirevier Görlitz.
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