Gelsenkirchen, Wuppertal, (ots) - in der Pressemitteilung der Bundespolizei hat sich ein Fehler eingeschlichen.
Die noch abzusitzende Haftstrafe beträgt nicht 62 Jahre sondern 62 Tage. Ich bitte diesen Fehler zu entschuldigen und um Berücksichtigung im Falle einer Veröffentlichung.
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