BPOLI MD: Mann zündet verbotene Pyrotechnik im Hauptbahnhof Magdeburg

10.07.2016 – 11:50

Magdeburg (ots) - Am 09.07.2016, gegen 05:20 Uhr vernahmen Beamte der Bundespolizei im Personentunnel des Hauptbahnhofes Magdeburg wenigstens drei Mal ohrenbetäubende Knallgeräusche. Sofort suchten die Beamten den Tunnel auf. Es bestand keine Gefährdung für, die zu der Zeit glücklicherweise wenigen Reisenden. Zeugen sagten aus, dass ein Mann mehrere sehr laute Böller gezündet habe. Die Beamten stellten einen 30-jährigen alkoholisierten Mann, der zögerlich zugab, die verbotene Pyrotechnik im Personentunnel gezündet zu haben. Die Beamten fanden bei dem Mann zwölf weitere verbotene Pyrotechnikartikel. Der 30-Jährige wird sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten müssen.

Die Bundespolizei weist auf die bestehende Gesetzeslage und Gefahren im Umgang/Verkehr mit Pyrotechnik hin. Die unter anderem aus Polen eingeführte Pyrotechnik ohne Prüfzeichen ist gefährlich und mit erheblichen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Abgetrennte Gliedmaßen und schwere Brandverletzungen im Kopfbereich sind keine Seltenheit. Personen, welche nicht gewerbsmäßig mit diesen Feuerwerkskörpern umgehen, erfüllen den Straftatbestand gemäß § 40 Sprengstoffgesetz. In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die durch die Bundesanstalt für Materialforschung -und prüfung (BAM) zugelassen worden sind. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (z.B. BAM-PII_1912 oder CE) und über Gebrauchshinweise in deutscher Sprache.

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Chris Kurpiers
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