Delmenhorst (ots) - Wildeshausen
Fahren ohne Fahrerlaubnis Am Samstag, gegen 11:48 Uhr, kontrollierten Beamte den Pkw eines 32 jährigen Wildeshausers in der Ahlhorner Straße. Es wurde festgestellt, dass der ausgehändigte bulgarische Führerschein des Fahrzeugführers eine Totalfälschung war. Der Führerschein wurde sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass der Wildeshauser nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen den 32 Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
In der Dr.-Klingenberg-Straße wurde am Samstag, gegen 17:29 Uhr, ein Lkw mit Anhänger festgestellt. Bei einer Überprüfung des Gespanns wurde festgestellt, dass der 23 jährige Fahrzeugführer aus Vechta nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Eine Strafanzeige wurde gefertigt. Dem 23 Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Trunkenheit im Straßenverkehr Der Pkw eines 58 Jährigen Wildeshausers wurde am Samstag, gegen 21:17 Uhr, in der Ahlhorner Straße kontrolliert. Im Rahmen der Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,56 Promille. Gegen den Wildeshauser wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Fahrt durfte er nicht fortsetzen.
Dötlingen Fahren ohne Versicherungsschutz Gegen 16:40 Uhr stellen Beamten des PK Wildeshausen am Samstag in der Bundesstraße einen Pkw aus Delmenhorst fest. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Pkw nicht pflichtversichert war. Gegen den 45 Jährigen Fahrzeugführer aus Delmenhorst wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Hude Verkehrsunfall durch alkoholisierte Fahrzeugführerin Am Sonntag, gegen 00:15 Uhr, kollidierte ein Pkw gegen drei geparkte Fahrzeuge in der Heinrichstraße. Durch Beamte der Polizeistation Hude wurde festgestellt, dass die 54 jährige Unfallverursacherin aus Hude deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,85 Promille. Der Fahrzeugführerin wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Führerschein der 54 Jährigen wurde einbehalten. Der entstande Schaden beträgt ca. 6000 EUR.
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