Nienburg (ots) - BÜCKEBURG (ma)
Erst am vergangenen Freitag bemerkte eine 81jährige Rentnerin aus der Röntgenstraße in Bückeburg, dass sie am Vortage durch falsche Wasserwerker in ihrer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses bestohlen wurde. Am Donnerstag klingelte gg. 14.10 Uhr ein normal und sportlich gekleideter Mann bei der Seniorin. Er hielt eine Art Visitenkarte der Frau entgegen und erklärte, dass er den Wasserdruck in der Wohnung prüfen müsse.
Die Rentnerin drehte alle Wasserhähne auf und der akzentfrei deutschsprechende Mann blieb immer in ihrer Nähe, weil ein Mittäter, der sich als Kollege ausgab, im Schlafzimmer diversen Goldschmuck, bestehend aus Armreifen, Ringe und Ohrringe, entwendete.
Der Pressesprecher der Polizei Bückeburg, Matthias Auer, gibt deshalb nochmals Verhaltensregeln bekannt, die bei Besuchen von Handwerkern zu beachten sind:
Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen? Man ist grundsätzlich nicht verpflichtet, jemanden unangemeldet in die Wohnung zu lassen. Lassen Sie den Handwerker nur dann in die Wohnung, wenn Sie ihn selbst bestellt haben oder er vom Hauswirt angekündigt ist. Rufen Sie dann immer den Hauswirt/die Hausverwaltung an. Termin abmachen und dann Verwandte oder Nachbarn hinzuziehen. Lassen sich "Handwerker" permanent nicht abwimmeln - Polizei rufen!
Auch bei angeblichen Notfällen wie z. B. Rohrbruch, fragen Sie zunächst bei den Stadtwerken oder der Hausverwaltung telefonisch nach.
Die Tricks: Die Betrüger kommen oft im Blaumann oder Arbeitskleidung, während sie angebliche Arbeiten dort an Heizung oder Wasserleitung tätigen, bitten sie die Wohnungsinhaber dann,ihnen behilflich zu sein und etwas festzuhalten, Wasser laufen zu lassen oder etwas zu beobachten. Die Trickdiebe können sich dann frei in der Wohnung bewegen und sich Sachen oder Bargeld aneignen. Oftmals erscheint noch ein angeblicher Kollege, Azubi, der die Diebstähle ausführt. Oder die Wohnungstür wird nicht fest zugezogen, so dass sich ein Komplize unbemerkt in die Wohnung schleichen kann.
Handwerker sind per Aushang oder Flyer im Haus angekündigt: Im Hausflur mit Hinweiszettel oder per Flyer im Briefkasten wird der Besuch eines Technikers, des Heizungsablesers, eines Brandschutzbeauftragten, oder des Mitarbeiters der Stadtwerke zum Zähler ablesen angekündigt. Lassen Sie sich auch in diesem Fall den Ausweis der Stadtwerke oder den Firmenausweis des zum Ablesen berechtigten Mitarbeiters zeigen. Betrüger können sich den Aushang im Treppenhaus zunutze machen und sich als vermeintlich echter Ableser Zugang zu Ihrer Wohnung verschaffen. Alternativ dazu können sie den Stromzähler auch selbst ablesen und den Zählerstand mit Postkarte an die Stadtwerke schicken.
Im Außenbereich hängende Anschläge sollten dort umgehend entfernt und im Haus veröffentlicht werden. Fragen Sie bei Ihrer Hausverwaltung nach, ob die angekündigten Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden.
Sollten sie sich nicht sicher sein und bei Hausverwaltung, Stadtwerken o.a. Institutionen niemanden erreichen oder keine Auskünfte bekommen, dann wählen sie 110.
Rückfragen bitte an:
Polizeikommissariat Bückeburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ulmenallee 9
31675 Bückeburg
Matthias Auer
Telefon: 05722/9593-154
E-Mail: matthias.auer@polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
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