BPOL-HH: Faustmesser im Handgepäck – Strafanzeige durch die Bundespolizei am Flughafen Hamburg

12.07.2016 – 16:28
BPOL-HH: Faustmesser im Handgepäck - Strafanzeige durch die Bundespolizei am Flughafen Hamburg
Faustmesser mit Ledertasche

Hamburg (ots) - Mit dem Flugzeug von Hamburg nach Wien. Vorher durch die Luftsicherheitskontrolle am Flughafen. Im Handgepäck ein Faustmesser. Stopp! Das ist eine Straftat.

Als gestern Abend eine 49-jährige Österreicherin am Flughafen zur Luftsicherheitskontrolle erschien und ihr Handgepäck zur Kontrolle vorlegte, stellten Luftsicherheitsassistenten fest, dass die Frau ein Faustmesser in der Tasche hatte.

Ein Faustmesser ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Erwerb und Besitz sowie das Führen sind verboten.

Bundespolizisten stellten das Messer sofort sicher. Gegen die 49-Jährige wurde eine Strafanzeige erstattet und zudem eine Sicherheitsleistung von 150,00 Euro erhoben.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die Frau ihren Flug nach Wien antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
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