Friedberg (ots) - Autobahn 5: Einen Renault Espace stoppten die Beamten der Autobahnpolizei Mittelhessen in der Nacht zum Dienstag, gegen 02 Uhr, auf der Autobahn 5 zwischen den Anschlussstellen Friedberg und Ober-Mörlen.
Der PKW eines 52-jährigen Polen fiel den Polizisten auf, da er selbst von außen schon deutlich überladen schien. Eine Kontrolle bestätigte diesen Verdacht. Im Kofferraum des Fahrzeuges fanden die Beamten zwei große irische Wolfshunde, vier Hunde in einem Käfig auf der Rücksitzbank, eine Box mit einem Katzenbaby auf dem Beifahrersitz und dazu noch diverses Mobiliar. Vom Geschirrspüler, über die Waschmaschine bis zur Eckbankgarnitur hatte der Fahrer seinen Espace bis unters Dach beladen.
Die Folge: Zu wenig Platz für die Tiere. Die Polizei stoppte daher den Transport und setzte sich mit einer Amtstierärztin des Veterinäramtes Wetteraukreis in Verbindung.
Die Amtstierärztin überprüfte den angehaltenen Transport auf dem Gelände der Polizeiautobahnstation. Die sechs Hunde und das Katzenbaby machten bei ihrer Überprüfung einen gut gepflegten Eindruck. Ob der Transport der Tiere von Solingen über Mainz nach Berlin bis Polen gewerblich war, konnte auch mit Hilfe eines Dolmetschers nicht abschließend geklärt werden. Für den gewerblichen Transport hätte der Fahrer eine Zulassung und einen Sachkundenachweis vorlegen müssen. Diese Papiere fehlten vollständig.
Zudem mangelte an der für die Verbringung von Hunden und Katzen zwingend erforderlichen Tollwut-Impfung. Für die Hunde konnte kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden. Ohne diesen hätten die Tiere Deutschland nicht bereisen dürfen. Daher entschied die Amtstierärztin, dass (bis auf zwei Border Terrier) die betreffenden Hunde zur Quarantäne im örtlichen Tierheim untergebracht werden mussten und dort die erforderliche Impfung nachgeholt werden muss. Erst nach einer Quarantäne-Zeit von drei Wochen kann der Besitzer sie dort abholen.
Die Katze war nach Feststellung der Amtstierärztin noch keine 8 Wochen alt, Mit einem Alter von unter acht Wochen hätte sie noch nicht von der Mutter getrennt werden dürfen und ist auch nicht transportfähig. Wem das Kätzchen gehört konnte außerdem noch nicht abschließend geklärt werden. Auch sie wurde im Tierheim untergebracht.
Der 52-jährige Renault-Fahrer aus Polen muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
Sylvia Frech, Pressesprecherin
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