Hannover (ots) - Flughafen Hannover:
Am 14.07.2016 wurden bei zwei Luftsicherheitskontrollen durch die Bundespolizei im jeweiligen Reisegepäck der Betroffenen verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz festgestellt und beschlagnahmt.
Im ersten Fall lokalisierten die Luftsicherheitsassistenten der Bundespolizei ein Butterflymesser bei einem 24-jährigen Deutschen für einen Flug nach Minsk/Weißrussland.Im zweiten Fall eine Patrone vom Kaliber 7,92 x 57 bei einem 49-jährigen amerikanischen Staatsangehörigen für einen Flug via Frankfurt/M. nach Orlando. Nach Fertigung der entsprechenden Strafanzeigen konnten die Reisen fortgesetzt werden.
Am 16.07.2016 wurde ein 58-jähriger Deutscher bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul festgestellt und verhaftet.
2015 vom Amtsgericht Itzehoe wegen Entziehung elektrischer Energie verurteilt, hatte der Betroffene die Teilratenzahlung der Geldstrafe von ursprünglich 540,-EUR nicht eingehalten und war unbekannten Aufenthalts. Durch sofortige Zahlung von 420,-EUR Restgeldstrafe konnte der Antritt der - 35 - tägigen Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet und der Weiterflug angetreten werden.
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