Pirna / Altenberg / Breitenau (ots) - Über das vergangene Wochenende haben die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel zwei gesuchte Personen festgenommen, ein gestohlenes Fahrrad aufgefunden und eine Stahlrute sichergestellt.
Bereits am Freitagabend (15. Juli 2016) stellten die Beamten im Bereich Altenberg bei einem 29-jährigen Deutschen fest, dass dieser mit einem Haftbefehl gesucht wird. Da der 29-Jährige einen Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2014 in Höhe von 35,- Euro nicht begleichen wollte, wurde gegen ihn ein Haftbefehl zur zweitägigen Erzwingungshaft erlassen. Da er das geforderte Bußgeld vor Ort beglich, konnte er die angeordnete Erzwingungshaft umgehen und somit weiterhin auf freien Fuß verbleiben.
Am Samstagabend (16. Juli 2016) wurde auf der Bundesautobahn 17 im Bereich Breitenau eine 29-jährige Rumänin kontrolliert. Dabei kam heraus, dass die 29-Jährige wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe 682,- Euro verurteilt wurde. Nachdem sie die Geldstrafe beglichen hatte, konnte sie ihre Reise ebenfalls fortsetzen.
Bei der Kontrolle eines 31-Jährigen im Bereich Breitenau fanden die Beamten am Sonntag (17. Juli 2016), in der Seitenablage der Fahrertür, eine zugriffsbereite Teleskopstahlrute. Nach dem deutschen Waffengesetz ist der Besitz von Stahlruten in Deutschland grundsätzlich verboten, weshalb sich der bulgarische Staatsangehörige jetzt wegen Verstoß gegen Waffengesetz verantworten muss.
Am Nachmittag (17. Juli 2016) kontrollierten die Beamten auf der Bundesautobahn 17 die Insassen eines bulgarischen Kleintransporters, der gerade auf dem Weg in Fahrtrichtung Prag war. Bei der anschließenden Nachschau im Fahrzeuginneren fanden die Beamten ein Fahrrad für welches der Fahrer, ein 34-jähriger Bulgare, keinen Eigentumsnachweis vorlegen konnte. Bei der anschließenden Überprüfung der Rahmennummer im polizeilichen Fahndungssystem kam heraus, dass das Fahrrad bereits im Jahr 2014 als gestohlen gemeldet wurde. Der 34-Jährige gab an, dass er das Fahrrad auf einem Flohmarkt erworben hatte. Die Beamten der Bundespolizei stellten das Fahrrad zur Eigentumssicherung sicher und übergaben den Sachverhalt zuständigkeitshalber an die Landespolizei Sachsen.
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