Konstanz (ots) - Verkehrsunfall
Meckenbeuren
Fakt ist, dass bei einem Unfall am Dienstagabend in Kehlen am Honda eines 19-Jährigen ca. 2.000 Euro Sachschaden entstand, während am Opel eines 69-Jährigen kein wirtschaftlich wägbarer Schaden entstand. Über das Zustandekommen sind die beiden Pkw-Fahrer gegensätzlicher Auffassung. Zunächst fuhren beide Personen auf der Sammletshofer Straße an die Einmündung zur Hirschlatter Straße heran, wo der vorausfahrende 69-Jährige wegen vorfahrtsberechtigtem Verkehr anhielt. Während der nachfolgende 19-Jährige der Meinung ist, dass sein Unfallgegner seinen Pkw an der leichten Steigung rückwärts gegen seinen Pkw rollen ließ, vertrat der 69-Jährige die Auffassung, dass der 19-Jährige auf seinen Pkw aufgefahren sei und deshalb seine Anhängekupplung sich in die vordere Stoßstange des Honda des 19-Jährigen gedrückt habe. An der Anhängekupplung entstand kein Sachschaden. Gegen beide Beteiligte wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Verkehrsunfall
Friedrichshafen
Ca. 3.000 Euro Sachschaden entstand bei einem Unfall am Mittwochmorgen gegen 06.45 Uhr, als eine 58 Jahre alte Frau mit ihrem Mercedes in Unterraderach von einem Parkplatz auf die Berger Straße ausfuhr, bei tief stehender Sonne den herannahenden Audi einer 22-Jährigen übersah und mit diesem kollidierte.
Vorfahrtunfall
Immenstaad
Etwa 5.000 Euro Sachschaden entstand bei einem Unfall am Dienstagnachmittag gegen 15.45 Uhr als ein 50-Jähriger mit seinem Skoda von der Gehrenbergstraße nach links auf die Landesstraße 207 einbog und hierbei den dort von links herannahenden VW einer 23-Jährigen übersah und auf der Einmündung mit dieser kollidierte.
Verkehrsunfall
Salem
Als ein auf der Landesstraße 200 A von Tüfingen in Richtung Schloß Salem fahrender 62 Jahre alter Mann am Mittwochmorgen gegen 08.30 Uhr mit seinem V-Klasse-Mercedes nach links auf die Zufahrt in Richtung Forsthof abbiegen wollte, verringerte ein mit seinem BMW entgegenkommender 42-Jähriger seine Geschwindigkeit und ließ den 62-Jährigen abbiegen. Ein dem BMW nachfolgender 18-Jähriger erkannte die veränderte Verkehrssituation vor ihm zu spät und versuchte einen Auffahrunfall abzuwenden indem er mit seinem VW nach rechts auf das Bankett auswich. Im weiteren Verlauf touchiert er den BMW am rechten hinteren Bereich, beschädigte einen Maschendrahtzaun und prallte schließlich gegen die rechte Fahrzeugseite des bereits in die Zufahrt zum Forsthof abgebogenen Mercedes. Am älteren VW entstand wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro, am Mercedes ca. 3.000 Euro, am BMW ca. 1.000 und am Zaun ca. 200 Euro Sachschaden.
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