Schleswig (ots) - Die DNA -Spur 1218 führte zum Täter.
Am 01.07.1982 wurde die 73jährige Rentnerin Erna Ganz durch Angehörige tot in ihrer Wohnung aufgefunden. Schnell war klar, dass hier ein brutales Verbrechen vorlag. Frau Ganz wurde ermordet, beraubt und sexuell missbraucht.
Die intensiven und langwierigen Ermittlungen der Mordkommission Flensburg führten damals nicht dazu, dass die Tat aufgeklärt werden konnte. Der Fall wurde jedoch nie zu den Akten gelegt. Immer wieder hat die Mordkommission aufgrund von Hinweisen und neuen Ermittlungsmethoden an der Aufklärung des Verbrechens gearbeitet. Im Jahre 2012 konnte unter Anwendung neuester kriminaltechnischer Untersuchungs-methoden ein entscheidender Durchbruch erzielt werden. Es gelang den Kriminaltechnikern des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein, ein DNA - Profil nachzuweisen, welches zweifelsfrei dem Täter zuzuordnen war.
In Zusammenarbeit mit der operativen Fallanalyse (OFA) beim Landeskriminalamt war zusätzlich ein Täterprofil erstellt worden. Die Ermittler gingen davon aus, dass der mutmaßliche Täter Bezüge zum Wohnort des Opfers hatte.
Die Mordkommission der Bezirkskriminalinspektion Flensburg und der Kapitaldezernent der Staatsanwaltschaft Flensburg beantragten daraufhin einen richterlichen Beschluss zur Durchführung einer DNA - Reihenuntersuchung.
Das Amtsgericht Flensburg erließ den Beschluss zur DNA - Reihenuntersuchung. Der ausgewählte Personenkreis ergab sich aus dem angelegten Raster, nämlich dem Wohnortbereich / Tatortumkreis, einem festgelegten Zeitraum, sowie einer Alters - und Geschlechtsstruktur.
Am ersten Juniwochenende 2013 - begleitet und unterstützt durch eine große Medienbeteiligung - begann die Abnahme von Speichelproben. Der ausgewählte Personenkreis war durch die Mordkommission Flensburg schriftlich in die Bugenhagenschule Schleswig - unweit vom damaligen Tatort - eingeladen worden.
Von den weit über 1000 betroffenen Personen, die in das Raster fielen, kamen zirka 700 Personen bereits an diesem Wochenende der Aufforderung nach und gaben ihren Mundschleimhautabstrich (Speichelprobe) freiwillig ab. Darunter waren auch Angehörige - davon einige Frauen - von bereits verstorbenen, aber in die Ermittlungen einbezogenen Personen. Die herausragende Resonanz auf den Aufruf der Polizei zeigt, dass das Interesse der Bevölkerung, diese brutale Tat nach vielen Jahren doch noch aufzuklären, sehr hoch war. Die Speichelroben wurden in der Folge durch die Rechtsmedizin Kiel analysiert und ausschließlich mit der Spur abgeglichen, die an einem 1982 sichergestellten Beweismittel gefunden wurde.
Die weiteren Ermittlungen und Abklärungen konzentrierten sich sodann auf die Personen, die nicht erschienen und/oder verzogen waren. Nicht bei allen ins Raster fallenden Personen oder deren Angehörigen im Bundesgebiet war es einfach, den Wohnort zu ermitteln. Dies war zum Teil sehr zeitaufwendig und erforderte eine akribische Ermittlungsarbeit.
Die Mordkommission entschloss sich ergänzend, den Fall mit den neuen Ermittlungsansätzen in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" am 07.05.2014 zu präsentieren. Auch hier gaben die Zuschauer wieder Hinweise zu dem Fall. Jedoch erbrachten auch sie keinen entscheidenden Durchbruch in den Ermittlungen.
Die Abarbeitung der noch offenen Speichelproben aus dem Raster der Reihen-untersuchung wurde von den Ermittlern akribisch fortgesetzt. Bis zum 14. Juli 2016 waren sodann DNA-Profile von 1217 Personen überprüft worden.
Mit der Spur 1218 wurde ein 51jähriger Mann, der mittlerweile in Ostholstein wohnhaft war, kontaktiert. Er sagte den Ermittlern seine Teilnahme an dem D N A - Test an seinem Wohnort zu. Jedoch flüchtete er anschließend in Richtung Süddeutschland. Durch gezielte Fahndungsmaßnahmen konnte er aber am 14.07.2016 in Saarbrücken festgenommen werden. Dort wurde er von einem Ermittlerteam der Mordkommission Flensburg aufgesucht und eingehend vernommen. In der Vernehmung gestand der Mann, als damalig 17jähriger die Gewalttat an Erna Ganz verübt zu haben. Der Mann wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg dem zuständigen Haftrichter in Saarbrücken vorgeführt, der einen vom Amtsgericht Schleswig erlassenen Untersuchungshaftbefehl verkündet hat.
Die Abnahme der Speichelprobe und der anschließend durchgeführte Abgleich mit den DNA-Spuren des Mordfalles durch die Kriminaltechnik (KT) das LKA Kiel erbrachten schließlich den endgültigen Nachweis zur Tatklärung.
Die Mordkommission Flensburg ist erleichtert, durch die akribischen und lang andauernden Ermittlungen den Mordfall Erna Ganz in Zusammenarbeit mit vielen eingebundenen Polizeidienststellen, dem Landeskriminalamt Kiel (OFA / KT) und der Rechtsmedizin Kiel geklärt zu haben.
Insbesondere geht der Dank jedoch an alle Personen, die dem Aufruf zur Abgabe einer Speichelprobe gefolgt sind und somit ihren Beitrag zur Aufklärung ebenso geleistet haben wie die zahlreichen Hinweisgeber.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Flensburg
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Franziska Jurga
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