Aachen, Geilenkirchen (ots) - Zwei Bundespolizeibeamte waren am Donnerstag gerade mit dem Zug RB 33 von Aachen auf dem Heimweg, als ein 40-Jähriger Mann auf sie zukam und sie aufforderte "Fahrscheinkontrolle, die Fahrkarten".
Sofort sahen die Beamten, dass es sich nicht um einen Zugbegleiter handelte und gaben sich als Bundespolizeibeamte zu erkennen. Sie forderten ihn auf, seine Ausweispapiere nebens Fahrschein vorzuweisen. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass er mit zwei Haftbefehlen der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Körperverletzung gesucht wurde. Gegen ihn lag eine Gesamtfreiheitsstrafe von fast 1 Jahr und 3 Monaten vor. Er war sichtlich überrascht, als im Anschluss die Handschellen klickten. Nach seiner Festnahme wurde er an die Landespolizei in Geilenkirchen zwecks Einlieferung in die zuständige Justizvollzugsanstalt übergeben. Da er auch bei der Kontrolle keinen Fahrschein vorlegen konnte, wurde zudem noch eine Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen gefertigt.
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