POL-OB: Fahrradhelm schützt – Ein Kopfschutz der Unfallfolgen lindern kann

25.07.2016 – 11:29

Oberhausen (ots) - Dass man auf einen Kopfschutz beim Radeln nicht verzichten sollte, zeigt nachfolgend aufgeführter Unfall, der am Sonntag (24.7.) passierte.

Radfahrer und Radfahrerinnen haben keine Knautschzonen. Ebenfalls sollte jeder Zweiradfahrer sich über mögliche Verletzungen bei einem Sturz bewusst sein. Ein Helm schützt vor Kopfverletzungen. In diesen Fall hätte er sicherlich Schaden abwenden können.

Gegen 18 Uhr stoppte ein hilfsbereiter Autofahrer eine Streifenwagenbesatzung auf der Werthfeldstraße. Am Fahrbandrand lag ein verletzter Radfahrer. Ein herbeigerufener Rettungswagen war ebenfalls zum Unfallort unterwegs.

Was war passiert? Ein junger Mann war frontal gegen eine Laterne gefahren und durch den anschließenden Sturz vom Rad vermutlich mit dem Kopf gegen die Betonwand der Unterführung gestoßen. Einen schützenden Fahrradhelm trug er nicht.

Der 19-jährige Oberhausener war ansprechbar und wurde mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Dort verbleibt er zur stationären Beobachtung.

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