BPOLD STA: Fahrt mit dem Elektroroller durch den Düsseldorfer Hauptbahnhof scheiterte an einer Streife der Bundespolizei

26.07.2016 – 12:14

Düsseldorf (ots) - Gestern Abend (25. Juli), gegen 17:20 Uhr, staunte eine Streife der Bundespolizei nicht schlecht, als ein Mann mit seinem Elektroroller in den Nordtunnel des Hauptbahnhofes Düsseldorf fuhr. Der 28-jährige aus Syrien wurde daraufhin angehalten. Auf sein Verhalten angesprochen wirkte der Mann sehr erstaunt. Ihm war nicht bewusst, dass es nicht erlaubt sei das Gebäude zu befahren. Zugegeben, in Syrien befinden sich keine Bahnhofsgebäude, die den hiesigen auch nur annähernd in Ausmaß und Netzstruktur ähneln. Auch die "Straßenverkehrsordnung" findet dort ihre ganz eigene Auslegung. Woher sollte er es also wissen? Die Piktogramme an den Eingangstüren konnte er wohl nicht schnell genug erkennen und deuten, schließlich kann sein mitgeführter Roller eine Spitzengeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Er war aber einsichtig und verstand, warum er mit seinem Elektroroller keine Rad- und Fußgängerwege befahren soll. Gebäude bitte schön auch nicht, selbst wenn sie so herrlich groß sind. Ihm musste dennoch die Weiterfahrt untersagt werden, auch außerhalb des Gebäudes. Der Mann besaß weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch bestand ein Versicherungsschutz für den Roller. Das gibt es in Syrien (zumindest für Mofas) übrigens auch nicht. Ein Strafverfahren wegen des Führens eines Fahrzeuges ohne Haftpflichtversicherung wurde eingeleitet.

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