POL-LG: Kriminalpräventive Empfehlungen für städtebauliche Projekte online

27.07.2016 – 10:00

Lüneburg (ots) - 26. Juli 2016

Neuer Themenbereich unter www.polizei-beratung.de wendet sich an alle Akteure der städtebaulichen Kriminalprävention

Die Gestaltung des baulichen und infrastrukturellen Lebensumfeldes eines Menschen kann erheblichen Einfluss auf dessen Sicherheitsempfinden und die tatsächliche Kriminalitätslage vor Ort haben. Dabei ist die Stadt- und Landschaftsplanung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eine frühzeitige ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung aller relevanten Akteure sowie die Partizipation der Bürger erfordert. Unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/staedtebau finden Architekten und Planer, Bauherren und Investoren, Kommunen, Mieter und Eigentümer, Wohnungsbaugesellschaften und Polizeibeschäftigte nun seit Kurzem auf sie abgestimmte Informationen zum Thema.

Neben Informationen für Privatpersonen, Investoren, Planer und sonstige Entscheidungsträger werden in einem internen Bereich auch den Mitarbeitern der Polizei spezielle Informationen zur Intensivierung der zielgruppenorientierten Arbeit zur Verfügung gestellt. Beleuchtet werden Aspekte wie öffentliche und private Räume, Wohnanlagen, Schulen und Kindertagesstätten, Spielplätze und Kleinsportanlagen, ÖPNV und Gewerbe. Einführende Kapitel zum Nutzen sowie Hintergrundinformationen ergänzen das Angebot. Darüber hinaus werden auch Beispiele aus der Praxis angeführt.

Ziel der städtebaulichen Kriminalprävention ist die Schaffung sicherer und sicherheitsstärkender Lebensräume für alle Nutzergruppen. Städtebauliche Kriminalprävention ist Kriminalitätsvorbeugung durch zielgerichtete Gestaltung von Gebäuden, öffentlichen und halböffentlichen Räumen sowie deren Zuordnungen zueinander. Tatgelegenheiten sollen durch physische und psychologische Barrieren reduziert werden, indem sich für potenzielle Täter Tataufwand und Entdeckungsrisiko erhöhen und der Taterfolg verringert. Gleichzeitig soll das Sicherheitsgefühl der Anwohner und Nutzer gestärkt werden. Durch die Schaffung der Möglichkeit informeller sozialer Kontrolle soll Verwahrlosungstendenzen, Ordnungsstörungen und Konflikten entgegengewirkt werden.

Die Einbeziehung polizeilicher Beratung zur Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in Planungsprozessen ist dabei für alle Seiten von Vorteil, insbesondere wenn sie in einem früheren Planungsstadium erfolgt. Die positive Unterstützungstätigkeit der Polizei beginnt somit schon mit der Kontaktaufnahme und der Sensibilisierung der Entscheidungsträger für die Belange der städtebaulichen Kriminalprävention. Die Polizei kann ihre Lagekenntnis und ihre Erfahrungen in Bezug auf Tatgelegenheiten und Täterverhalten einbringen und damit den Planern wertvolle Informationen schon im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung liefern. Kritische Situationen können so von vornherein vermieden werden, was spätere Nachbesserungen und zusätzliche Kosten erspart. Dabei werden Sicherheitsgefühl und Wohnzufriedenheit der Bewohner und damit letztlich auch deren Identifikation mit ihrem Wohnquartier gestärkt, indem sie sich in ihrem persönlichen Lebensraum "gut aufgehoben" fühlen. Der neue Themenbereich soll hierzu allen Interessierten als übersichtlich gestaltete und aktuell gehaltene digitale Informationsquelle dienen.

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter: www.polizei-beratung.de/presse.

PROFIL PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen und andere Einrichtungen, zum Bei-spiel Schulen, in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.

PROGRAMM POLIZEILICHE KRIMINALPRÄVENTION der Länder und des Bundes 
(ProPK)
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