POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 30.07.2016

30.07.2016 – 07:59

Polizeiinspektion Leer/Emden (ots) - Einbruch in Sonderpostenmarkt

Bunde - In der Nacht von Donnerstag auf Freitag gelangten bislang unbekannte Täter gewaltsam in einen Sonderpostenmarkt in der Industriestraße. Aus dem Sonderpostenmarkt wurden unter anderem diverse Taschen und Lebensmittel entwendet. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Leer unter 0491-976900 zu melden.

Trunkenheit im Verkehr

Leer - Am Freitag teilt ein Zeuge gegen 21:50 Uhr mit, dass ein schwarzer Mercedes in starken Schlangenlinien die Papenburger Straße in Richtung Westoverledingen befahren würde. Auf einem Tankstellengelände in Großwolde konnte der Zeuge die Weiterfahrt des Mercedes bis zum Erscheinen der Polizei verhindern. Eine Überprüfung der 29-jährigen Fahrzeugführerin ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,82 Promille. Es wurde auf der Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Es wurde ein Strafverfahren gegen die 29-Jährige wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Ingewahrsamnahme nach Taxifahrt

Emden - Ein Taxifahrer fuhr am Samstagmorgen gegen 02:00 Uhr vor die Polizeidienststelle in Emden. Er hatte eine volltrunkene 47-jährige Emderin als Fahrgast, die die Fahrt nicht bezahlen konnte und zudem auf den Beifahrersitz uriniert hatte. Aufgrund ihres hilflosen Zustandes war eine Ingewahrsamnahme unumgänglich.

Ingewahrsamnahme nach Platzverweis

Emden - Am Samstagmorgen gegen 04:45 Uhr musste ein uneinsichtiger 26-jähriger Emder auf dem Neuen Markt in Emden in Gewahrsam genommen werden, da er sich weigerte, einem Platzverweis nachzukommen. Diesen hatte er zuvor wegen einer vorherigen verbalen Auseinandersetzung erhalten.

Ingewahrsamnahme nach Ruhestörung

Emden - Nachdem Polizeibeamte in der Nacht auf Samstag gegen 00:30 Uhr in der Wilhelm-Leuschner-Straße in Emden in einem Mehrparteienhaus laute Musik wahrnahmen, forderten sie den 25-jährigen Verursacher auf, diese leiser zu machen. Zunächst kam er der Aufforderung zwar nach, störte die Nachbarschaft aber wenig später auf gleiche Weise. Um dauerhaft Ruhe herzustellen, musste der Verursacher in Gewahrsam genommen werden. Zudem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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