Dresden / Pirna (ots) - Am gestrigen Dienstag vollstreckten Bundespolizisten innerhalb von zwei Stunden zwei Haftbefehle.
Gegen 16:30 Uhr wurde im internationalen Einreisezug EC 172 (Budapest - Berlin) eine ausweislose Person festgestellt. Zur Legitimation legte er seine Geburtsurkunde vor und gab an keine anderen Dokumente der Bundesrepublik Deutschland zu besitzen. Außerdem gab er an, dass er seit geraumer Zeit in Ungarn leben würde.
Warum das so ist, stellte sich schnell heraus...
Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des 37- Jährigen wurde festgestellt, dass gegen den Deutschen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld vorlag. Daraus ging hervor, dass wegen Betrugs in zwei Fällen eine Geldstrafe in Höhe von 3.186,67 EUR, ersatzweise 79 Tage Haft, zu vollstrecken waren.
Weiterhin bestanden zwei Suchvermerke der Staatsanwaltschaften Itzehoe und Flensburg, ebenfalls wegen Betrugs.
Da der Mann die Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert. Weiterhin wurden die Staatsanwaltschaften informiert, wo sich der Gesuchte die nächsten 79 Tage aufhalten wird, um eigene Maßnahmen durchführen zu können.
Nur zwei Stunden später, gegen 18:35 Uhr, wurde eine junge Frau im Hauptbahnhof Dresden kontrolliert. Hier ergab die fahndungstechnische Überprüfung eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Dresden zur Verhaftung. Die 28-Jährige war wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz durch das Amtsgericht Pirna zu 150,- EUR Geldstrafe oder 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden.
Zwar konnte die junge Frau die Geldstrafe unmittelbar begleichen, jedoch konnte sie die Wache nicht sofort wieder verlassen.
Im Rahmen der polizeilichen Bearbeitung wurden bei der Deutschen erneut Betäubungsmittel aufgefunden. Die beiden Cliptütchen mit Crystal wurden eingezogen. Ein erneutes Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde eingeleitet.
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